Private Kran­ken­ver­sicherung (PKV)

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg in die Private Krankenversicherung mit einem umfangreichen unabhängigen Vergleich 

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Der Weg in die private Krankenversicherung (pKV)

Leider können sich nicht alle deutschen Bürger komplett privat krankenversichern (sog. Private Krankenvollversicherung). Ein Angestellter kann sich nur in die PKV begeben, wenn er über der Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) verdient, und somit freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist (JAEG für 2016: 56.250 Euro, mal. 4.687,50 Euro).

Anmerkung: Uns sind viele Fälle bekannt, wo der Arbeitgeber dies nicht richtig berechnet hat, und der Angestellte noch immer Pflichtversicherter in der GKV war. Dies prüfen wir gerne für Sie, ob ein Weg in die PKV möglich wäre.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist etwas anderes. Bis zu diesem Betrag wird vom Bruttoeinkommen der Beitrag abgezogen (diese liegt für das Jahr 2016 bei 50.850 Euro).

Der durchschnittliche Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich somit inklusive Gesetzlicher Pflegeversicherung bei einem Angestellten (ohne Kind) ab einem sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen von 50.850 Euro jährlich auf 766,98 Euro

Bei Selbstständigen wird der Beitrag nach dem jährlichen Gewinn berechnet. Wenn dieser unter den Mindestgrößen liegt, zahlt man den Mindestbeitrag berechnet von den Mindestberechnungsgrundlagen. Bei Verzicht auf Krankengeld zählt man weniger Beitrag. In Ausnahmefällen und wenn ein Gründungszuschuss gewährt wird, kann eine günstigere Einstufung beantragt werden.

private Krankenversicherung pKV beginnt mit einem Vertrag

Bei Existenzgründern, die anfangs keinen Gewinn zu erwarten haben, und dadurch nur für den niedrigsten Beitrag eingestuft sind, empfehlen wir grundsätzlich erst einmal, in der GKV als freiwilliges Mitglied zu bleiben, da ein PKV-Tarif zum gleichen oder niedrigeren Beitrag Lücken aufweisen würde.

Einleitung zur privaten Krankenversicherung

Wir geben Ihnen anfangs, bevor Sie diese Seite lesen, einen Rat: „Wenn Sie nur eine PKV machen wollen, weil Sie dort einen günstigeren Beitrag bekommen, dann ist die Private Krankenversicherung unserer Meinung nach der falsche Weg!“

Jedes Jahr werben Vertriebsgesellschaften mit günstigen Beiträgen für die PKV, wie z.B. „PKV ab monatlich 59,– Euro“. Es wird immer wieder mit Einstiegstarifen geworben, die sogar schlechter bei den Leistungen sind als die Gesetzlichen Krankenversicherungen. Wir halten dies für nicht optimal für unsere Kunden, auch wenn die Leistungen der GKV nach Aussagen von Ärzten nur eine ausreichende Grundversorgung darstellen, die keine gute und sehr gute Behandlung zulassen.

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Wir raten als Erstes, wenn Sie sich für die private Krankenversicherung interessieren:

Lösen Sie sich vom Tarifmodel der Gesetzlichen Krankenversicherung!

 

Dieses Modell ist eine Sozialversicherung, was bedeutet, dass jeder dieselben Leistungen zu erwarten hat, und dies beitragsunabhängig. Das Einkommen bestimmt aber den Beitrag.

Bei der leistungsorientierten Privaten Krankenversicherung spielt das Einkommen keine Rolle beim Beitrag. Hier ist es umgekehrt, so dass die versicherten Risiken und Leistungen den Tarif bestimmen.

Dass die PKV teurer als die GKV ist, heißt das jetzt nicht automatisch. Es bedeutet vielmehr, dass der Kunde bei der Auswahl des für ihn richtigen Tarifs und Gesellschaft die Maßstäbe höher setzen sollte.

Besser und günstiger als in der GKV kann man sich durchaus versichern, wenn man sich „richtig“ privat versichert. (Dies zeigen uns die Zahlen von Rentnern, die seit vielen Jahren privat versichert sind – Diese Beispiele werden nur in der Presse nicht gezeigt)

Ein Überblick über alle Gesellschaften und ihre Tarife ist hier hilfreich. Am besten hilft hier nur ein Makler, der spezialisiert ist und auch Erfahrung mit Kunden hat, die bereits in Rente sind. Denn hier kommt immer die Wahrheit ans Tageslicht.

Vorteile

  • Jede medizinische Dienstleistung mit Ziffer in der GOÄ/GOZ
  • Hightech-Medizin
  • Bessere Medikamente
  • Individuell wählbare Leistungen
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme
  • Vertraglich zugesicherte Leistungen
  • Einkommensneutral
  • Teilweise weltweiter Schutz
  • Sicherheit durch Basistarif (meist reicht ein Tarifwechsel)
  • Wechselrecht in andere Tarife (§204 VVG)

Nachteile

  • Wechsel in die GKV nur bedingt möglich
  • Steigende Beiträge im Alter (siehe: Tarifoptimierung)
  • Zuschläge oder Ablehnung bei Vorerkrankungen
  • Beitragspflicht bei Mutterschutz und Erziehungszeit
  • Keine beitragsfreie Familienversicherung
  • Beitragspflicht auch bei längerer Krankheit
  • Ablehnung bei schlechter Bonität
private Krankenversicherung und die Frage nach der Chefarzt-Behandlung

Chefarzt, brauche ich nicht!

Wir verstehen bis heute nicht, warum im stationären Bereich die Versicherer die Leistungen „Chefarztbehandlung“ nennen. Hier geht es nicht darum, dass der Chefarzt bei der Operation anwesend ist und bei der Visite einen „feuchten Händedruck“ gibt, sondern dass man alle Dienstleistungen aus der Gebührenordnung für Ärzte in Anspruch nehmen kann. Dies kann auch ein Oberarzt beispielsweise sein, der sogar eine höhere Kompetenz und mehr Erfahrung vorweisen kann.

Wenn man die wahlärztlichen Leistungen versichert hat, bekommt das Krankenhaus für jeden Tag einen Betrag (so wie in der GKV vor Einführung der Fallpauschale)

Man hat freie Arztwahl und kann sich den für sich besten Arzt aussuchen und auch seine Dienstleistung nach der GOÄ abrechnen. Entscheidend ist noch der Satz, nach dem abgerechnet wird.

Da das Krankenhaus jede Dienstleistung und Aufenthaltstag bei einem Privatpatienten abrechnen kann, muss hier nicht darauf geachtet werden, dass der Patient schnell aus dem Krankenhaus wieder nach Hause geht, weil die Fallpauschale aufgebraucht ist.

Regelhöchstsätze, Höchstsatz, Honorarvereinbarungen, ohne Bindung auf die GOÄ

Jede medizinische Dienstleistung, die eine Ziffer in der GOÄ/GOZ hat, kann der Privatpatient in Anspruch nehmen. Hier gibt es für jede Dienstleistung einen festen Euro-Wert als Grundlage. Je nach Schwierigkeit (z.B. zeitlicher Mehraufwand durch Komplikationen, allgemeiner Aufwand des Arztes) gibt es den festgesetzten 3,5-fachen Höchstsatz, der maximal vom Leistungserbringer abgerechnet werden kann. Da man nicht immer davor planen kann, wieviel Aufwand bei der Behandlung betrieben werden muss, empfehlen wir nur Tarife, die bis zum 3,5-fachen Satz versichern. Es gibt mittlerweile eine Reihe von spezialisierten Ärzten, die darüber hinaus einen noch höheren Satz abrechnen. Hier muss mit dem Patienten gesondert eine Honorarvereinbarung in schriftlicher Form erfolgen.

Sollte man sogar einen Spezialisten im Ausland für manche scheinbar unlösbaren Krankheitsbilder mal aufsuchen wollen, weil dieser eine ganz spezielle Therapie als einziger auf der Welt entwickelt hat, empfiehlt es sich auch die Leistungen so in der PKV auszuwählen, dass auch ohne Bindung auf die deutsche GOÄ abgerechnet werden kann und zwar dann pauschal.

private Krankenversicherung und zahnärztliche Versorgung

Zahnärztliche Behandlung

Hier sind erstens Zahnstaffeln mit Vorsicht zu genießen. Es gibt auch bei diversen Tarifen für die Private Krankenversicherung Leistungskataloge. Diese beinhalten Höchstbeträge von Leistungen. Wir empfehlen nur PKV-Tarife, die privatzahnärztliche Leistungen mit einem hohen Prozentsatz für Zahnersatz beinhalten. Nicht wie in der GKV üblich wird nicht nur die Regelversorgung prozentual bezahlt, sondern vom kompletten Rechnungsbetrag der versicherte Prozentsatz.

Beispiel: (100% Zahnbehandlung80% Zahnersatz, ohne weitere Einschränkungen)
Rechnung über 2.500 Euro für ein Implantat: Erstattung: 100% für die Behandlung, 80% für das Implantat
(nicht wie in der GKV nur 50-65% der Regelversorgung, also hier würde beispielsweise die günstigste Versorgung in der GKV eine Brücke sein, die um die ca. 650 Euro kostet. Man bekommt nur eine Erstattung zwischen 325,- und 422,50 Euro – Bonusheft entscheidend!)

Ambulante Behandlung

Wissen Sie eigentlich, warum ein Privatpatient bei manchen Ärzten schneller einen Termin bekommt? Es liegt daran, weil der Arzt mehr verdient. Es ist zwar unfair den anderen gegenüber, aber das entscheidet der Arzt selber. Für Privatpatienten gibt es keine quartalsmäßigen Budgets. Dadurch muss der Arzt nicht aufpassen, ob er noch etwas abrechnen kann, sondern er kann so lange behandeln, bis Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr vorliegt. Der Leistungserbringer muss auch keine Regresse befürchten, weil es kein Leistungsvolumen gibt.

Teilweise gibt es in der GKV noch Medikamente, die aus den 70er Jahren stammen. Es würde aktuell bessere geben, aber diese kosten die Sozialversicherung einfach in der Masse zu viel Geld.

 

Selbstbehalt

Dieser ist individuell wählbar. Bei Angestellten empfiehlt sich durch die Beteiligung des Arbeitgebers die Vereinbarung eines niedrigen Selbstbehalts.
Der Selbstbehalt kann für alle Bereiche (ambulant, stationär und zahnärztlich) gelten oder nur für bestimmte.

 

Beitragsentwicklung

Hier gibt es große Unterschiede unter den verschiedenen PKV-Versicherern. Im Schnitt wurden die Beiträge in den vergangenen Jahren um 6% erhöht. Natürlich gibt es Gesellschaften, die weniger und höher die Beiträge in der Vergangenheit erhöht haben.

Sollte sich der Beitrag überdurchschnittlich entwickeln, können wir Ihnen jederzeit mit unserer weiteren Dienstleistung -PKV-Tarifoptimierung- einen anderen Tarif mit ähnlichen Leistungen beim aktuellen Versicherer suchen und Ihnen die Leistungsdetails vergleichen. Dies hat der Gesetzgeber sogar geregelt im §204 VVG.

Des Weiteren hat jeder PKV-Versicherte das Recht, dass er in den Basistarif des Versicherers wechselt. Jedes Unternehmen muss diesen Tarif anbieten. Dieser Tarif muss mindestens dieselben Leistungen haben wie die GKV und darf maximal den Höchstbeitrag in der GKV kosten (hier werden auch die angesparten Alterungsrückstellungen angerechnet).
Meistens macht es mehr Sinn einen alternativen Tarif zu suchen, als dass man in den Basistarif wechselt.

 

Gesundheitsprüfung

Bevor man in eine Private Krankenversicherung kommt, muss man durch die Gesundheitsprüfung, da die Gesellschaften Ihre Tarifbeiträge nach Alter, Leistungen und Gesundheitszustand berechnen. Hier gibt es bei den Fragen der Unternehmen ziemliche Unterschiede. Bevor ein Antrag über unseren Tisch eingereicht wird, gehen wir auf dieses Thema intensiv im Gespräch ein. Sollten wir feststellen, dass hier Einschränkungen zu erwarten sind, suchen wir die Versicherer mit den passenden Gesundheitsfragen aus (z.B. vorliegende Massagen vor 6 Jahren – Versichererfrage nach ambulanten Behandlungen in den letzten 5 Jahren, statt 10 Jahre). Ist kein Versicherer zu finden, der passende Gesundheitsfragen hat und diverse Angaben gemacht werden müssen, reichen wir bei den in Frage kommenden Gesellschaften Risikovoranfragen ein. Dies ist wichtig, da die meisten Versicherer auch fragen, ob man schon bei einem anderen Versicherer abgelehnt oder ein Angebot zu erschwerten Bedingungen erhalten hat.

 

Abrechnung

Der Mythos, dass man in der PKV immer in Vorleistung gehen muss, stimmt nicht. Sie bekommen zwar immer die Rechnung vom Leistungserbringer (Ausnahme: Kostenübernahmevereinbarung zwischen Versicherer und Leistungserbringer), aber Sie haben immer Zeit, dass Sie diese bei Ihrem PKV-Versicherungsunternehmen einreichen und erst nach Erstattung an diesen überweisen. Sie haben dadurch immer im Überblick, was gemacht wurde. Ausnahme ist hier, wenn man mehr Beitragrückerstattung zu erwarten hat, als der Rechnungsbetrag ausmacht.

 

Rechtsform

Bei der Wahl des PKV-Versicherers ist die Rechtsform von entscheidender BedeutungAktiengesellschaften (AG) haben Aktionäre, die eine hohe Gewinnausschüttung als Ziel verfolgen, deswegen geben Sie dem Unternehmen Kapital in Form von Aktienkäufen.

Bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) – wie der Name schon sagt – ist der Nutzen von verschiedenen Versicherungsnehmern gegenseitig im Vordergrund und nicht der Profit von den Geldgebern. Versicherungsnehmer haben ein Interesse an niedrigen Beiträgen und guten Leistungen.

 

Testberichte, Ratings (z.B. Stiftung Warentest/Finanztest, Focus Money, usw.)

Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass bei diversen Testberichten in sog. Fachzeitschriften die Kriterien aus unseren Augen unzureichend sind.

Der Hauptaugenmerk sind meist die Beiträge. Diese haben bei Neutarifen wenig Aussagekraft. Ob der Tarif gut kalkuliert ist und zukünftig eine bessere Beitragsentwicklung vorweisen wird als der Marktdurchschnitt, kann man erst in der Zukunft sehen.

Die Entscheidung für eine bestimmte Gesellschaft und Tarif ist ein Bund fürs Leben, wie z.B. eine Ehe. Man hat zwar durch den §204 VVG immer die Möglichkeit, in andere Tarife der Gesellschaft zu wechseln (siehe PKV-Tarifoptimierung), aber trotzdem ist die Wahl der PKV-Versicherers von entscheidender Bedeutung.

Jedes von uns erstellte Rating wird immer auf unseren Kunden persönlich zugeschnitten und seinen Anforderungen direkt angepasst.

 

Allgemeine Tipps zur privaten Krankenversicherung

Egal, ob Sie bereits privat krankenversichert sind oder es in Zukunft sein wollen, über die Höhe des Satzes (Regelhöchssatz, Höchstsatz, Honorarvereinbarungen über 3,5-fachen Satz) kann man mit den meisten Ärzten/Zahnärzten verhandeln. Bezahlt Ihr Tarif beispielsweise nur den 2,3-fachen Satz und der Arzt will den 3,5-fachen Satz abrechnen, dann kann man dem Arzt dies auch mitteilen. Aus unseren Erfahrungen heraus, ist dies oftmals möglich. Sie müssen ihn nur darauf ansprechen bzw. fragen wie abgerechnet wird (Auskunft erteilen hier auch die Mitarbeiter der Ärzte/Zahnärzte). Der Arzt bekommt auch beim 2,3-fachen Satz noch mehr als bei einem Patienten, der gesetzlich versichert ist. Oder wenn Sie einen hohen Selbstbehalt haben: Hier eignet sich auch, einmal mehr nachzufragen. Sonst müssen Sie selber zusätzlich in die Tasche greifen!

Sie haben noch Fragen? Gerne stehen wir regional als Versicherungsmakler in Landshut, Freising, Regensburg, Ingolstadt und München, sowie auch überregional per Onlineberatung zur Seite. Buchen Sie gleich hier einen Termin: https://vorsorgewerkstatt.de/beratungstermin/

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