Krankengeld läuft aus: Was kommt nach dem Krankengeld?

Mai 13, 2021Berufsunfähigkeit, Finanzberatung, Krankenversicherung

Im Krankheitsfall finanziell abgesichert sein – ein Wunsch, für dessen Erfüllung das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse nicht immer ausreicht. So kann die Lücke zwischen Einkommen und ausgezahltem Krankengeld zu groß ausfallen oder der Zeitraum, in welchem die Leistung bezogen werden kann, fällt zu kurz aus. Außerdem fragen sich viele, was kommt nach dem Krankengeld? Für Personen, die sich privat krankenversichern, fällt das Krankengeld sogar ganz weg. Eine Lösung stellt hierfür die Krankentagegeldversicherung dar, die nicht nur finanzielle Lücken zu schließen vermag, sondern auch privat Versicherte absichert.

Was ist das Krankengeld? Und was ist der Unterschied zu Krankentagegeld in der Privaten Krankenversicherung?

Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die von der gesetzlichen Krankenkasse an die Versicherten gezahlt wird. Als Arbeitnehmer erhalten Sie bei längerer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung. Nach Ablauf dieser sechs Wochen greift für gesetzlich Versicherte das Krankengeld, welches 20 Prozent niedriger als Ihr Nettoeinkommen ausfällt, jedoch nicht über einen Betrag von 2.793 Euro steigt. 

Für privat versicherte Arbeitnehmer fällt das Krankengeld nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung weg. Daher ist es für die Betroffenen wichtig, das Krankentagegeld in ihrer Versicherung zu verankern, welches bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als sechs Wochen anhält, ausgezahlt wird. Dabei können Sie den Krankentagegeldanbieter frei nach den für Sie wichtigsten Kriterien wählen. Sie müssen also nicht unbedingt von Ihrer Krankenversicherung auch das Krankentagegeld beziehen. 

Wie funktioniert das Prinzip des Krankengeldes?

Damit die Krankenkasse das Krankengeld zahlt, muss eine durch Krankheit verursachte Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Bei der Arbeitsunfähigkeit muss es sich außerdem um einen Versicherungsfall handeln. Die AU liegt dann vor, wenn Sie aufgrund Ihrer Krankheit Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr nachgehen können. Der Anspruch auf Krankengeld beginnt an dem Tag, an welchem der Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Um diesen Anspruch nicht zu verlieren, muss Ihr Arzt Sie ohne Unterbrechung erneut krankschreiben, das heißt am Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit benötigen Sie ein neues Attest. Samstage gelten in diesem Zusammenhang nicht als Werktage. Außerdem ist zu beachten, dass Sie Ihr Arzt nicht rückwirkend krankschreiben kann. Gilt Ihr Anspruch auf Krankengeld für einen gesamten Kalendermonat, so wird es für 30 Tage ausgezahlt. Sollten Sie nur Teile eines Monats arbeitsunfähig sein, erfolgt die Zahlung für die tatsächlichen Kalendertage des Monats. Das Krankengeld wird grundsätzlich rückwirkend bezahlt. Nachdem Sie für das Krankengeld den Antrag ausgefüllt und abgeschickt haben, dauert es in der Regel nur wenige Tage, bis die Leistung auf Ihrem Bankkonto ist. 

Wie lange wird das Krankengeld bezahlt?

Für die Dauer der Krankengeldzahlung ist es unter anderem von Belang, dass Sie die Leistung aufgrund derselben Erkrankung beziehen. Der Zeitraum, in dem das Krankengeld gezahlt wird, beträgt dann 78 Wochen (19,5 Monate) innerhalb von drei Jahren. Sie müssen dabei nicht am Stück krankgeschrieben sein, die Zeiträume werden in solch einem Fall addiert. Wichtig ist hierbei, dass die Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit entstanden und noch nicht ausgeheilt ist. Der Anspruch auf Krankengeld ruht während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. Der Leistungsanspruch ruht auch, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Nach einer Entgeltfortzahlung von sechs Wochen verkürzt sich die Leistungsdauer entsprechend. Sie erhalten das Krankengeld nur noch für bis zu 72 Wochen.

Wie lange wird das Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung bezahlt?

Wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die länger anhält als die Dauer der Zahlung des Krankengeldes, stellt sich für die Betroffenen die Frage: Was kommt nach dem Krankengeld? Hier kann eine private Krankentagegeldversicherung die Lösung sein. Da nie mehr als 2.793 Euro an Krankengeld gezahlt wird, erscheint eine solche Versicherung auch mit zunehmenden Einkommen sinnvoll. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass die Lücke zwischen Einkommen und Krankengeld zu groß ausfällt. Die Zeitspanne, in welcher die Zahlung des Krankentagegeldes erfolgt, ist individuell im Versicherungsvertrag festgelegt. Hierauf sollten Versicherungsnehmer besonders aufmerksam ein Auge werfen. Manche Krankenversicherungen bieten eine Zahlung bis zur Genesung beziehungsweise Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Erkrankten an. In der Regel ist diese Leistung jedoch an bestimmte Grundbedingungen geknüpft. Eine dieser Bedingungen kann zum Beispiel sein, dass voraussichtlich eine Besserung des Gesundheitszustandes durch die Behandlung stattfindet und der Erkrankte entsprechend wieder arbeitsfähig wird. In den meisten Fällen wird die Einhaltung dieser Bedingungen von dem Versicherungsgeber in regelmäßigen Abständen überprüft. 

Der Leistungsbeginn der privaten Krankentagegeldversicherung kann grundsätzlich frei gewählt werden. Der früheste mögliche Beginn ist die siebte Krankheitswoche, also dann, wenn die Entgeltzahlung des Arbeitgebers wegfällt. Je größer die Wartezeit (Karenzzeit) ausfällt, desto geringer ist auch der Beitrag für die Versicherung. Damit das Krankentagegeld in Anspruch genommen werden kann, ist wie beim Krankengeld auch, eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vonnöten. Nach Einreichung des Attests bei der Krankenversicherung wird die Zahlung des Krankentagegeldes veranlasst.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld ausfallen?

Die Höhe des Krankentagegeldes können Sie selbst festlegen. Zu beachten ist dabei, dass der Beitrag mit der Höhe der Leistung ansteigt. Außerdem ist bei der Berechnung des Krankentagegeldes zu beachten, dass es zusammen mit anderen Krankentage- und Krankengeldern (z. B. Übergangsgeld oder Verletztengeld) Ihr Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Arbeitsunfähigkeit nicht übersteigt. Wie viel Krankentagegeld Sie benötigen, hängt im Endeffekt von Ihren monatlichen Ausgaben ab. Es ist nicht unbedingt nötig, Ihr gesamtes Nettoeinkommen abzusichern, sofern Sie über einen gewissen finanziellen Spielraum verfügen. Beziehen Sie kein gesetzliches Krankengeld, so fällt die Rechnung zur Ermittlung Ihres individuellen Krankentagegeldbetrages in ihren Grundzügen recht simpel aus: Ermitteln Sie mithilfe einer monatlichen Haushaltsaufstellung Ihre monatlichen Ausgaben, die auch bei einer längeren Krankheit in jedem Fall anfallen. Teilen Sie anschließend das Ergebnis durch 30 Tage. 

Es ist ratsam, die Höhe des Krankentagegeldes regelmäßig zu überprüfen. Sollten sich Ihre Lebensumstände ändern, kann es vorkommen, dass die Summe nicht mehr ausreicht. Bei einer Gehaltserhöhung können Sie das Krankentagegeld in der Regel ohne nochmalige Gesundheitsprüfung aufstocken. Auch wenn das Nettoeinkommen dauerhaft niedriger ausfällt, sollte dies der Versicherung gemeldet und das versicherte Tagesgeld angepasst werden. Ansonsten laufen Sie Gefahr, einen zu hohen Beitrag zu bezahlen. 

Wann endet die Zahlung des Krankentagegeldes?

Sobald Sie wieder genesen sind und ihre Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist, endet die Zahlung des Krankentagegeldes. Dies ist auch der Fall, wenn Sie in die Berufsunfähigkeit eintreten. Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie nach medizinischen Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig sind. Hier greift dann die sogenannte Berufsunfähigkeitsversicherung. Gerne beraten wir Sie unverbindlich rund um die Erhaltung Ihrer Arbeitskraft und die Absicherung dieser.

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Ihr Armin Ammer, Honorarberater & Finanzberater bei der VorsorgeWerkstatt in Landshut.

"Ich spreche Klartext und setze mich für Verbraucherschutz ein. Als freier Sachverständiger stehe ich für Ethik, Qualität und Transparenz bei der Privaten Finanzplanung. Ich bin geprüftes Mitglied beim Bundesverband Freier Sachverständiger e.V."

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