Kassenwechsel

Mrz 14, 2016Krankenversicherung

Kassenwechsel in der Gesetzlichen Krankenversicherung kann viel Geld sparen

Viele Gesetzliche Krankenkassen erhöhen derzeit den Zusatzbeitrag.

Die Mitglieder haben dadurch ein Sonderkündigungsrecht und können bares Geld sparen. Eine Recherche des Verbraucherportals Finanztip hat ergeben, dass Versicherte durch einen Kassenwechsel Beiträge im dreistelligen Bereich sparen können.

Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip hat die gesetzlichen Krankenkassen genau unter die Lupe genommen und ermittelte die Krankenkassen, die zu einem günstigen Beitrag gleichzeitig gute Leistungen anbieten oder sogar überdurchschnittlich sind.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind wohl zu zirka 95% ähnlich – doch mit den weiterhin möglichen Zusatzleistungen ringen diese um neue Versicherte. Bei der Auswahl des Versicherers ist der Zusatzbeitrag, den die Kassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6% berechnen, wohl auch von entscheidender Bedeutung, so die Analysten. „Bis zu 559 Euro jährlich können Versicherte ab einem Monatseinkommen von 4.237 Euro brutto im Vergleich zum Durchschnitt der Kassen sparen, wenn sie wechseln. Bei 2.000 Euro Monatseinkommen sind es noch 264 Euro“, erklärt eine Versicherungsexpertin bei Finanztip.

 

Gute Leistungen bei niedrigem Beitrag

Beispielsweise bietet die bundesweit zugängliche HKK bei einem Beitrag von insgesamt 15,19 Prozent gute Leistungen in allen Bereichen ist daher eine Empfehlung wert.

Unter dem aktuellen Beitragsdurchschnitt der Gesetzlichen Krankenkassen befindet sich auch die HEK mit 15,6 Prozent Beitragssatz. Diese Kasse hat aktuell die umfassendsten Leistungen. Alternative Medizin, Kosten für Reiseimpfungen, Bereiche der Vorsorge, wie z.B. zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft zählen hier zu den Zusatzleistungen.

 

Zahnleistungen wichtig

Die Techniker Krankenkasse mit einer hohen Anzahl an Geschäftsstellen vor Ort spart leider bei der Zahnvorsorge. Was jedem einzelnen Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse wichtig ist, hängt von den persönlichen Bedürfnissendieser ab. Die BKK24 hat beispielsweise guten Leistungen bei alternativer Medizin und im Zahnbereich. In den Bereichen Vorsorge und Familienleistungen leider nur unzureichende Leistungen. Der Beitragssatz beläuft sich hier auf 15,7 Prozent.

 

Kassenwechsel geht sehr schnell

Bei Beitragserhöhung geht der Kassenwechsel am schnellsten. Hier sind keine Fristen einzuhalten. Bei der ordentlichen Kündigung kann jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende diese ausgesprochen werden. Nur die 18-monatige Bindungsfrist ist hier zu beachten, wenn der Versicherte in den letzten 18 Monaten schon einmal seine Gesetzliche Krankenversicherung gewechselt hat. Die Krankenkassen können nicht ablehnen, solange die gewählte Krankenkasse im jeweiligen Bundesland auch geöffnet ist. Man bleibt durch die Versicherungspflicht bei der eigenen Krankenkasse automatisch versichert, wenn der Kassenwechsel nicht klappt.

 

Mehr Informationen zu den Unterschieden der Gesetzlichen Krankenkassen und Anforderungen einer Vergleichsdarstellung über Beitrag und Leistungen unter: http://www.vorsorgewerkstatt.de/krankenkassenvergleich/

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