Warum ist die Ruhestandsplanung in der Finanzberatung so wichtig?
Ein Arzt kennt sich nicht mit dem Erbrecht aus, dieser behandelt auch nicht die Lücken bei Pflegebedarf, ein Rechtsanwalt oder Notar hat nicht die Zuständigkeit bei medizinischen Fragen zur Sterbebegleitung
Wir als Ruhestandsplaner können alles? Nein. Die Ruhestandsplanung hat lediglich alle Frage- und Regelbereiche für die verschiedenen Generationen und die dadurch verbundenen Wechselfälle des Lebens im Überblick. Für alle Bereiche führen noch immer die Beurkundungen der Vermächtnisse in Kooperation die rechtsberatenden Organe, wie Rechtsanwälte und Notare, aus. In der Ruhestandsplanung dürfen wir keine Rechtsberatung durchführen, da uns dies verboten ist!
Wir organisieren und moderieren lediglich das zu Regelnde mit den Fachleuten, liefern Mustertexte, Erläuterungen und Services angeschlossener Dienstleister. Wir klären auch populäre Irrtümer auf, wie zum Beispiel:
Sind Ehepartner zur automatischen Vertretung berechtigt? Leider NEIN!
Dagegen stehen die Paragraphen 164 und 662 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). In Kurzform: Ehepartner sind nach dem Gesetz NICHT automatisch Vertreter, wenn der andere Ehepartner betreut werden muss. Die Entscheidung trifft das Familiengericht, ob der Ehepartner oder ein Berufsbetreuer die Bestimmung über Wohl und Weh des Betroffenen übernimmt. Legen Sie schriftlich Ihren Willen fest und wer Sie im Fall der Fälle vertreten soll.
Ein gutes Gefühl, wenn alles geregelt ist!
Der Kreislauf der Ruhestandsplanung teilt sich in 4 Teile. Dabei werden alle Bereiche, die eine optimale Ruhestandsplanung umfasst, angesprochen, und Ihre eigenen Ziele und Wünsche analysiert. Dann werden diese umgesetzt.
Teil der Ruhestandsplanung:
Vorsorgevollmacht und weitere Verfügungen (z.B. Sorgerechtsverfügung für Ihre Kinder, Trauerverfügung, Großtierverfügung)
Teil der Ruhestandsplanung: Patientenverfügung:
Ihre Wünsche für den medizinischen Bereich (wann werden lebenserhaltende Maßnahmen gewünscht? Organspender? Wiederbelebungsmaßnahmen, Palliativmedizin usw.)
Teil der Ruhestandsplanung: Pflege:
Anhand eines Pflegestatus wird analysiert, ob evtl. Lücken in den verschiedenen Pflegestufen vorhanden sind; oder gibt es noch Beratungsbedarf im Erbfall; evtl. gibt es Einsparpotenzial bei der Erbschaftssteuer/Abgeltungssteuer
Teil der Ruhestandsplanung: Testament:
Wollen Sie Ihren Nachlass anders als in der gesetzlichen Erbfolge regeln?
Ablauf der Ruhestandsplanung:
Aus der Praxis heraus kommt es öfter vor, dass bei der Ruhestandsplanung mehr Termine benötigt werden.
Meistens sind es 3 Termine, manchmal auch 4 Termine.
Ich nehme mir für Ihre Wünsche und Ziele gerne Zeit, und es ist auch kein Problem, wenn Sie hier auch mal mehr Zeit benötigen.
Mehrwerte durch Ruhestandsplanung:
Tipp Nr. 1
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung: bis zu 2.000,- €
Tipp Nr. 2
Erbschaftssteuer bei 100.000,- € Vermögen: ca. 12.000,- €
Tipp Nr. 3
Betreuerkosten im ersten Jahr: bis zu 4.000,- €
Tipp Nr. 4
Regeln Sie Ihre Vollmachten – bleiben Sie selbstbestimmt: unbezahlbar
Kostenfreies Erstgespräch
Da für uns ganz normal ist, dass Sie sich erst einmal einen Überblick über die hier angebotene Ruhestandsplanung machen müssen, bieten wir jedem neuen Interessenten an, sich bei einem ersten kostenfreien Gespräch einen persönlichen Eindruck von uns zu machen. Dies kann bei einer Onlinekonferenz geschehen, oder wir vereinbaren einen persönlichen Termin, da bei solchen sensiblen Themen der persönliche Eindruck auch wichtig ist.
Es wurde bisher auch immer von den Mandanten ganz besonders betont, dass Sie sich wohl fühlten, weil Sie genügend Zeit für diese Themen in meiner Ruhestandsplanung hatten. Der große Vorteil für Sie ist, dass durch die honorarbasierte Vermittlung nicht versucht werden muss, dass wir Ihnen noch etwas verkaufen, weil Sie für die Dienstleistung ganz normal bezahlen, und unser Aufwand dadurch abgegolten ist.