Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte

Dez 20, 2021Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Denn vor Erreichen des Rentenalters in eine Berufsunfähigkeit zu geraten ist nicht unwahrscheinlich. Zudem sind viele Zahnärzte selbstständig und damit vergleichsweise schlecht abgesichert, sollten sie ganz oder teilweise aus dem Berufsleben austreten müssen. Die sich daraus ergebenden finanziellen Folgen können nur durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgefangen werden. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte unbedingt wichtig. Warum jeder Zahnarzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt, auf was besonders geachtet werden sollte und wann der richtige Zeitpunkt für den Abschluss ist, erfahren Sie hier.

Warum so gut wie jeder Zahnarzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt

Insbesondere Zahnärzte sind in ihrem Beruf überdurchschnittlich psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt. Diese Faktoren wirken sich negativ auf das Risiko, längerfristig berufsunfähig zu werden, aus. Aber auch Unfälle und Langzeiterkrankungen können Grund für eine längerfristige oder dauerhafte Berufsunfähigkeit sein.

Über die Versorgungswerke sind diese und ähnliche Fälle zwar abgedeckt, jedoch fällt die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente im Normalfall sehr gering aus. Außerdem wird sie erst ausgezahlt, wenn eine 100-prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt. Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Auszahlung des vollen Betrags oft schon ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit möglich.

Das Versorgungswerk hat zudem die Möglichkeit der abstrakten Verweisung. Die Rente wird nur ausgezahlt, wenn die Ausübung von verwandten Tätigkeiten nicht mehr möglich ist. Mit Tätigkeiten, welche mit der zahnärztlichen Tätigkeit verwandt sind, ist unter anderem das Schreiben von Fachartikeln oder die Lehre an einer Universität gemeint.

 

Versorgungswerk

Private BU

Leistet ab

100 Prozent

50 Prozent

Weitere Berufstätigkeit möglich

nein

ja, bis 80 Prozent Einkommen

Wartezeit

bis zu 5 Jahre

keine

Höhe BU Rente

Ø 2.500 €

frei wählbar

Abstrakte Verweisbarkeit

Ja

nein

Beitrag

keiner

je nach Absicherung

Gesundheitsprüfung

nein

Ja

Medizinische Mitwirkungspflichten

„zumutbare“ Heilbehandlung oder Reha

nur gefahrlose ärztliche Maßnahmen mit sicherer Erfolgsaussicht ohne Schmerzen, keine Operationen

Befristung BU

möglich

ausgeschlossen

Infektionsklausel (siehe Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt)

nein

ja

Über einen Versicherungsschutz werden die vereinbarten Leistungen gezahlt, sobald die eigentliche Tätigkeit als angestellter oder selbstständiger Zahnarzt nicht mehr ausgeübt werden kann. Daher ist es für jeden Zahnarzt sinnvoll, neben der Absicherung über die Versorgungswerke außerdem in eine private Berufsunfähigkeitsversicherung einzuzahlen.

Wann sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte abgeschlossen werden?

Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird eine Gesundheitsprüfung durch den Versicherer vorgenommen. Durch diese Prüfung wird das individuelle Berufsunfähigkeitsrisiko des potenziellen Versicherten und die generelle Eignung für diese Versicherung abgewogen, da die Berufsunfähigkeitsrente für den Versicherer kostspielig ist. Dabei sollte unter anderem darauf geachtet werden, die Gesundheitsfragen so wahrheitsgemäß wie möglich zu beantworten, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet ist.

Aufgrund dessen ist es ratsam, eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst früh abzuschließen. Je jünger und gesünder der potenzielle Versicherte ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, einen Tarif mit guten Konditionen zu bekommen. Die Top-Tarife werden in aller Regel an noch sehr junge Zahnärzte vergeben.

Die Konditionen dieser privaten Versicherung richten sich sowohl nach dem Alter als auch nach dem gesundheitlichen Zustand des Versicherten. Daher fallen die Konditionen besser aus, je früher diese Police abgeschlossen wird.

 

Die Wahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung

Neben Berufsunfähigkeitsversicherungen speziell für Zahnärzte gibt es ebenfalls allgemeine Angebote. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Variante die bessere Wahl darstellt.

Grundsätzlich gilt, dass die Absicherung passgenau sein sollte. Dies ist über allgemeine Verträge möglich, doch spezielle Versicherungen sind auf die Bedürfnisse des Berufs bereits angepasst. Bestimmte Leistungseinschlüsse in der Versicherungspolice sind insbesondere bei der zahnärztlichen Tätigkeit sinnvoll:

  • Nachversicherungsgarantie
    Diese Leistung ermöglicht die nachträgliche Anpassung der Versicherungssumme an einen gegebenenfalls steigenden Bedarf ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Infektionsklausel
    Auch Infektionen, bei welchen für die Patienten eine Ansteckungsfahr besteht, können zu einer Berufsunfähigkeit führen. Sollte ein Verbot einer Behörde vorliegen, kann die zahnärztliche Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden. Diese Klausel regelt, dass bei einer solchen Berufsunfähigkeit eine Absicherung durch die Versicherung besteht.
  • Rückwirkende Leistungen
    Situationsbedingt kann es passieren, dass eine eintretende Berufsunfähigkeit nicht direkt an den Versicherer gemeldet werden kann. Diese Klausel regelt in der Police, dass die Versicherung bei einer späteren Bekanntgabe der Berufsunfähigkeit rückwirkend die monatlichen Leistungen zahlen muss.
  • Verzicht auf eine abstrakte Verweisung
    Dadurch ist die Verweisbarkeit durch die Versicherung auf einen anderen Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit ausgeschlossen.

Daher ist es eine gute Option, einen Versicherer oder eine Police zu wählen, welche auf die zahnärztlichen Anforderungen angepasst ist. Trotzdem werden Faktoren wie beispielsweise die Höhe der Rente in jeder Police individuell abgestimmt.

Die Wahl der Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte

Die Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente sollte hoch genug gewählt werden, sodass alle wichtigen Lebenshaltungskosten abgedeckt werden können. Dadurch steht sie immer in Anhängigkeit mit der individuellen Lebenssituation. Generell gilt, dass die Beiträge entsprechend der Absicherungshöhe steigen.

Daher sollte das Ziel sein, ein gesundes Mittelmaß zu finden. Zum einen sollte die Berufsunfähigkeitsrente finanzielle Schwierigkeiten bei einer Berufsunfähigkeit absichern, zum anderen sollte nicht übermäßig viel für die Versicherung gezahlt werden.

Zu Bedenken ist ebenfalls, dass von der Berufsunfähigkeitsrente Steuern und Sozialabgaben abzuführen sind. Diese Abgaben sind von unterschiedlichen Faktoren, wie beispielsweise der Art Krankenversicherung abhängig.

 

Worauf sollte bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch geachtet werden?

Neben den bereits aufgeführten wichtigen Faktoren bei der Wahl einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es noch einige weitere Aspekte, welche unbedingt beachtet werden sollten:

  • Kosten:
    Da sich die Kosten aus individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Höhe der Absicherungssumme zusammensetzen, ist es ratsam, sich von unterschiedlichen Versicherern individuelle Angebote einzuholen. Für gewöhnlich liegen die monatlichen Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung im dreistelligen Bereich. 
  • Laufzeit:
    Bei der Laufzeit wird in Versicherungs- und Leistungsdauer unterschieden. Dabei ist es insbesondere wichtig, dass die Leistungsdauer einen nahtlosen Übergang zur Rente ermöglicht. Das bedeutet, dass die Leistung ab Eintreten der Berufsunfähigkeit bis zum Erreichen des Rentenalters vereinbart wird.
    Auch eine kürzere Versicherungsdauer ist möglich, jedoch könnten mit dieser Variante Probleme auftreten, falls kurz vor Renteneintritt eine Berufsunfähigkeit eintritt. Daher ist es in Bezug auf die Versicherungsdauer ratsam, einen nahtlosen Übergang bis zur Rente zu vereinbaren. 
  • Kündigung:
    Für gewöhnlich ist die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung unter Einhaltung der im Vertrag festgelegten Frist zum Ende jeder Versicherungsperiode möglich. Abhängig von dem abgeschlossenen Vertrag sind monatliche, quartalsweise oder halbjährliche Kündigungen möglich. Mit der Kündigung endet allerdings der Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente. In diesem Fall besteht lediglich eine Absicherung über die Leistungen des Versorgungswerks.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte: Unser Fazit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte stellt eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt dar. Sind im Vorfeld alle Aspekte ausreichend bedacht und verschiedene Angebote verglichen worden, kann die daraus resultierende Versicherungspolice das gesamte Erwerbsleben absichern. Daher sollte dieser Vertrag nicht leichtfertig abgeschlossen werden. Der Versicherer und die dazugehörige Police sollten sorgfältig ausgewählt werden, denn sie sichern im Ernstfall vor schwerwiegenden finanziellen Folgen ab. Insbesondere durch das erhöhte Risiko der Berufsunfähigkeit bei Zahnärzten ist es unbedingt sinnvoll, eine solche Versicherung zum Schutz der eigenen finanziellen Absicherung abzuschließen.

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"Ich spreche Klartext und setze mich für Verbraucherschutz ein. Als freier Sachverständiger stehe ich für Ethik, Qualität und Transparenz bei der Privaten Finanzplanung. Ich bin geprüftes Mitglied beim Bundesverband Freier Sachverständiger e.V."

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