Private Unfallversicherung – sinnvoll oder überflüssig?

Feb 18, 2021Berufsunfähigkeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Damit die Unfallversicherung zahlt, muss der Gesundheitsschaden nachweisbar durch einen Unfall verursacht worden sein.
  • Über die gesetzliche Unfallversicherung sind nur Arbeitnehmer für Unfälle, die auf der Arbeit passieren sowie für Wegeunfälle versichert.
  • Kinder im Kindergarten und Jugendliche bzw. junge Erwachsene in der Schule oder der Uni sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Gleiches gilt für Wegeunfälle.
  • Eine private Unfallversicherung bringt unterschiedliche Vorteile mit sich wie beispielsweise die individuelle Anpassung der Versicherungssumme und einen deutlich breiter gefächerten Versicherungsschutz.
  • Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher privater Unfallversicherungen und Zusatzversicherungen wie beispielsweise die Kinderunfallversicherung.
  • Die Grundsumme sollte dem Dreifachen des Bruttojahreseinkommens entsprechen.

Ein Unfall kann Folgen für den Rest des Lebens nach sich ziehen. Daher ist es wichtig zu wissen, wann die Unfallversicherung greift, welche Leistungen zu erwarten sind und welche Unterschiede es zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung gibt. Für unterschiedliche Personengruppen wie beispielsweise Selbstständige oder Hausfrauen bzw. Hausmänner ist eine private Unfallversicherung beinahe unerlässlich, da sie über keinen Arbeitgeber gesetzlich versichert sind. Wann Invaliditätsleistungen erbracht werden, auf welcher Höhe sich das Genesungsgeld beläuft, welche Vorteile die private gegenüber der gesetzlichen hat und welche Unterkategorien der privaten Unfallversicherung es sonst noch gibt, wird im folgenden Artikel dargestellt. 

Definition: Was ist eine Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung gehört zu dem Bereich der Sozialversicherungen. Jeder Angestellte wird durch seinen Arbeitgeber automatisch über eine Unfallversicherung geschützt. Diese Versicherung greift, wenn es innerhalb einer versicherten Tätigkeit zu einem Unfall kommt, der für den Betroffenen die Berufsunfähigkeit bedeutet. Die Unfallfolgen können für den Versicherungsnehmer schwerwiegend sein und werden durch die Versicherung an unterschiedlichen Invaliditätsgraden bemessen. Diese werden durch die Gliedertaxe bestimmt. Durch diesen Invaliditätsgrad werden beispielsweise das Genesungsgeld, die finanzielle Sofortleistung und die Invaliditätssumme berechnet. Die gesetzliche Unfallversicherung greift ausschließlich im Falle der Vollinvalidität. Vorübergehende Gesundheitsschäden wie beispielsweise ein gebrochener Knochen sind über die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel nicht abgesichert.

Was gilt als Unfall?

Der Unfallbegriff ist durch die Versicherungen sehr genau definiert. Daher wird lange nicht jeder Unfall durch eine Unfallversicherung abgedeckt. Um sich besser merken zu können, wann eine Unfallversicherung greift und Leistungen an den Betroffenen ausschüttet, gibt es eine Eselsbrücke: Der Begriff „PAUKE“ beschreibt mit jedem Buchstaben einen Umstand, der erfüllt sein muss, damit Betroffene die Unfallversicherung in Anspruch nehmen können.

Als Unfall wird im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes ein plötzlich von außen, unfreiwillig auf den Körper des Versicherten auswirkendes Ereignis verstanden, das bleibende Gesundheitsschäden verursacht. Abhängig von den individuellen Versicherungsbedingungen kann der Unfallbegriff minimal von der offiziellen Definition abweichen.

Schon gewusst?

Tatsächlich sorgen weniger Unfälle als vielmehr anderweitige Erkrankungen für eine langfristige Arbeitsunfähigkeit.

Bei der Frage, ob die Unfallversicherung dazu verpflichtet ist, Sofortleistungen zu zahlen oder nicht, kommt es daher nicht selten zu rechtlichen Streitigkeiten. Ein Beispiel hierfür wäre ein Unfall, der durch Bewusstseinsstörungen herbeigeführt wurde oder ein Bandscheibenvorfall, da es sich in beiden Fällen um organische Erkrankungen bzw. Verschleißerscheinungen handelt. Ob alle notwendigen Kriterien erfüllt werden, wird durch die Sachbearbeiter der Unfallversicherung geprüft.

Wichtig

Laut des Versicherungsvertragsgesetzes gilt jeder Unfall als Unfall und verpflichtet die Unfallversicherung bei Vollinvalidität zur Zahlung.

Folgende Ereignisse gelten in der Regel nicht als Unfälle, bei denen die Unfallversicherung zum Tragen kommt:

  • Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, inkl. Trunkenheit
  • Unfälle, die durch Vorerkrankungen wie zum Beispiel einer Herzerkrankung verursacht wurden
  • Unfälle, die sich während einer Straftat ereignen
  • Unfälle, die durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden. Eine Ausnahme bildet die Situation, in der der Versicherte auf einer Auslandsreise von den Geschehnissen überrascht wird
  • Erkrankungen durch radioaktive Strahlung und durch Kernenergie verursachte Gesundheitsschäden
  • Gesundheitsschäden, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper verursacht werden.
  • Infektionen und Vergiftungen
  • Psychische oder neurologische Erkrankungen sind nur dann versichert, wenn ihr Ursprung sich zweifelsfrei auf einen Unfall zurückführen lässt
  • Seelische Erkrankungen, die nach einem Unfall auftreten, sind nicht versichert

Wichtig

Viele Versicherungen schränken ihre Zahlungen weiter ein, wenn der Versicherte beispielsweise ein riskantes Hobby ausführt oder einen risikobehafteten Beruf hat. In solchen Fällen ist häufig ein Risikozuschlag zu zahlen.

Der Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Unfallversicherung

Während die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich auf dem Arbeitsweg oder bei einem Arbeitsunfall greift, deckt die private Unfallversicherung ein weitaus größeres Maß an Unfällen ab. Da die meisten Unfälle in der Freizeit passieren, ist es durchaus sinnvoll, sich zusätzlich zur gesetzlichen über eine private Unfallversicherung abzusichern.

Die private Unfallversicherung greift, wenn ein Unfall zu Einschränkungen der körperlichen oder geistigen Gesundheit führt. Während eine gesetzliche Unfallversicherung nur zum Tragen kommt, wenn die Folgen dauerhaft sind, leistet die private Unfallversicherung auch dann Schutz, wenn die Folgen den Betroffenen nur kurzfristig einschränken. 

Für wen ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Sinnvoll ist eine private Unfallversicherung insbesondere für Selbstständige, Arbeitslose, Hausfrauen und Hausmänner sowie für Personen mit einem hohen Unfallrisiko und für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen. Arbeitnehmer brauchen keine zusätzliche Unfallversicherung, zumindest nicht für potenzielle Unfälle während der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seine Angestellten zu versichern. Dies gilt sowohl für die Zeit auf der Arbeit als auch für den Arbeitsweg. Auch Kinder und Jugendliche sind im Kindergarten bzw. in der Schule und der Uni gesetzlich versichert. Für den jeweiligen Hin- und Rückweg besteht Versicherungsschutz.

Wichtig

Für keine der zuletzt genannten Personengruppen besteht während etwaiger Freizeitaktivitäten ein Versicherungsschutz. Dieser lässt sich ausschließlich über eine private Unfallversicherung erreichen.

Die Vorteile einer privaten Unfallversicherung

Die Vorteile einer privaten Unfallversicherung sind auf einen Blick zu erkennen. Während die gesetzliche Unfallversicherung nur unter sehr bestimmten Prämissen greift, sind Versicherungsnehmer mit einem privaten Versicherungsschutz deutlich breiter aufgestellt. Hinzu kommt, dass bei einer privaten Unfallversicherung auf die individuellen Bedürfnisse des Versicherungsnehmers eingegangen wird. Auch die Versicherungssumme und mögliche Zusatzleistungen können nach Belieben angepasst werden.

Hinweis

Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung gehen immer weit über die der gesetzlichen Versicherung hinaus.

Was leistet eine private Unfallversicherung?

Wer sich für eine private Unfallversicherung entscheidet, wird schnell feststellen, dass er für deutlich mehr Unfallarten versichert ist als über die gesetzliche Versicherung. In welcher Höhe die Versicherung im Falle eines Unfalls Leistungen erbringt, hängt von der Versicherungssumme ab. Da diese das finanzielle Sicherheitsnetz für den Versicherungsnehmer darstellt, sollte darauf geachtet werden, eine ausreichend hohe Summe zu versichern.

Invaliditätsleistung

Bei der Invaliditätsleistung handelt es sich um eine einmalige Zahlung. Diese wird anhand des Ausmaßes der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme berechnet, welche durch die Gliedertaxe ermittelt werden. 

Unfallrente

Unfälle können zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führen. Durch eine private Unfallversicherung haben die Versicherungsnehmer die Sicherheit einer finanziellen Unterstützung in Form einer lebenslangen Unfallrente. Die Höhe der Unfallrente wird im Vorfeld individuell besprochen und detailliert im Vertrag festgehalten. 

Todesfallleistung

Sollte der Unfall zum Tod führen, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf eine zuvor definierte Todesfallsumme. Auf welche Höhe sich die Todesfallleistung beläuft, ist vertraglich festgehalten. Die Todesfallsumme kann durch den Versicherungsnehmer frei bestimmt werden. Dennoch liegt die Todesfallsumme in der Regel ein gutes Stück unter der vertraglich vereinbarten Invaliditätssumme. 

Tagegeld, Krankenhaustagegeld

Die Option des Tagegeldes ist insbesondere für Selbstständige eine Notwendigkeit, die durch einen Unfall und anschließende Arbeitsunfähigkeit einen Verdienstausfall zu befürchten haben. Diese wird durch das Tagegeld zumindest zum Teil aufgefangen. Gezahlt wird das Tagegeld bis zu einem Jahr nach dem Unfall. Krankenhaustagegeld wird in vielen Fällen auch dann bezahlt, wenn sich der Versicherungsnehmer einer ambulanten Operation unterziehen musste. 

Übergangsleistung

Eine Übergangsleistung können Versicherungsnehmer von ihrer privaten Unfallversicherung in Anspruch nehmen, wenn sie nach mehr als sechs Monaten nach ihrem Unfall nicht wieder imstande sind, ihren Job mit mehr als 50% des Arbeitspensums zu leisten. Bei der Übergangleistung handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, um den Zeitraum der Rehabilitation finanziell abzusichern. 

Bergungskosten

Nicht jeder Unfall passiert zu Hause oder auf der Arbeit. Auch im Urlaub oder in der Freizeit kommt es häufig zu Unfällen. Die private Unfallversicherung trägt in solchen Fällen die unter Umständen anfallenden Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie die Kosten für den Transport nach Hause oder ins Krankenhaus. 

Kosmetische Operationen

Unfallfolgen beschränken sich nicht zwangsläufig auf körperliche und psychische Faktoren. Wird das äußere Erscheinungsbild durch einen Unfall erheblich beeinträchtigt, trägt die private Unfallversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine kosmetische Operation. 

Schon gewusst?

Es gibt unterschiedliche Sonderformen der privaten Unfallversicherung. Hierzu gehören beispielsweise die Kinderunfallversicherung und die Seniorenunfallversicherung.

Private Unfallversicherung: Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme wird auch als Grundsumme bezeichnet. Sie dient in dem Fall, dass die Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen werden müssen, als Berechnungsgrundlage für die Höhe der Auszahlung. Im Vorfeld ist es immer schwierig zu kalkulieren, bei welcher Höhe eine Versicherungssumme liegen sollte. Damit Versicherungsnehmer aber eine ungefähre Vorstellung von der Versicherungssumme bekommen, gibt es eine Faustregel, die einen Überblick verschafft. Laut dieser Faustformel sollte die Versicherungssumme das Zwei- bis Dreifache des Bruttojahreseinkommens abdecken. 

Was kostet eine private Unfallversicherung?

Wie teuer eine private Unfallversicherung ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Zum einen spielt das Alter des Versicherungsnehmers eine wichtige Rolle. Auch die Leistungen, die in der Versicherung abgedeckt werden sollen, geben Ausschlag über die Kosten der Unfallversicherung. Ebenso berücksichtigt werden die Hobbys des Versicherten sowie sein Beruf und der allgemeine gesundheitliche Zustand. Die Kosten der Unfallversicherungen werden außerdem durch die vertraglich vereinbarten Zahlungen beeinflusst, die im Falle einer Vollinvalidität oder einer Todesfallleistung an den Versicherten bzw. seine Hinterbliebenen gezahlt wird.

Wichtig

Um das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden, empfiehlt es sich, unterschiedliche Angebote miteinander in den direkten Vergleich zu stellen.

Mithilfe dieser Checkliste erkennen Sie eine gute Unfallversicherung

  • Der Mitwirkungsanteil liegt bei weniger als 50%
  • Gliedertaxe einschließlich Nieren und Milz und daraus resultierende Invaliditätsgrade sind versichert
  • Unfälle durch organische oder neurologische Schäden wie zum Beispiel Herzinfarkt und Schlaganfall sind versichert
  • Knochenbrüche, die durch Eigenverantwortung verursacht wurden, sind versichert
  • Lebensmittelvergiftungen sind versichert
  • Umschulungsmaßnahmen bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit werden mit bis zu 6.000€ finanziert
  • Bergungskosten von bis zu 1.000.000€ werden von der Versicherung getragen
  • Typische Gesundheitskosten, die beim Tauchen entstehen, werden durch die Versicherung übernommen (beispielsweise Druckkammerkosten)
  • Bis zu 12 Monaten Beitragsbefreiung im Fall von Arbeitslosigkeit

Ihr Berater

Unabhängige Beratung gibt es bei freien Sachverständigen, die beim Bundesverband Freier Sachverständiger e.V. (BVFS) gelistete sind, und bei Honorar-Finanzanlageberatern (nur 316 Honorar-Finanzanlageberater bundesweit, eingetragen im Vermittlerregister, Stand 10/2023).
Bundesweit über Onlineberatung gibt es unabhängige Anlageberatung bei der VorsorgeWerkstatt.

Buchen Sie unser erstes Gespräch einfach online auf meiner Webseite unter:
www.vorsorgewerkstatt.de/beratungstermin/ 

Ihr Armin Ammer, Honorarberater & Finanzberater bei der VorsorgeWerkstatt in Landshut.

"Ich spreche Klartext und setze mich für Verbraucherschutz ein. Als freier Sachverständiger stehe ich für Ethik, Qualität und Transparenz bei der Privaten Finanzplanung. Ich bin geprüftes Mitglied beim Bundesverband Freier Sachverständiger e.V."

Einen unverbindlichen Rückruf vereinbaren