Kindergeld ab 2016 – Steueridentifikationsnummer einreichen!

Nov 22, 2015Sonstiges

Was ändert sich ab 01. Januar 2016 beim Kindergeld?

Jeder, der Kindergeld weiterhin erhalten will, muss ab Januar 2016 die Steueridentnummer seiner zuständigen Familienkasse mitteilen.

Was passiert, wenn ich die Steueridentnummer nicht mitteile?

Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld sind erfüllt, wenn die Steueridentnummern der Familienkasse vorliegt. Laut Auskunft auf der Seite des Bundeszentralamt für Steuern wird jedoch mitgeteilt, dass die Familienkassen es grundsätzlich nicht beanstanden werden, wenn im Laufe des Jahres 2016 diese nachgereicht werden.

Warum muss die Steueridentnummer eingereicht werden?

Damit keine Doppelzahlung erfolgen kann.

Welche Steueridentnummern müssen eingereicht werden?

Kindergeldberechtigter und Kind

Für wen gilt diese Neuregelung für Kindergeld?

Für alle. Geborene Kinder vor und nach 01. Januar 2016 gilt diese Regelung. Für Kinder ab 01. Januar 2016 sollte beim Neuantrag sofort die Steueridentnummer vom kindergeldberechtigten Elternteil und des Kindes eingereicht werden. Bei Kindern vor 01. Januar 2016 reicht es aus, wenn im Laufe des Jahres 2016 diese mitgeteilt wird.

Wo finde ich meine Steueridentnummer?

Entweder auf einem Steuerbescheid oder Sie fordern diese hier beim Bundeszentralamt für Steuern an!

 

Hier geht es zu weiteren Informationen: www.bzst.de (Bundeszentralamt für Steuern)

Hier erhalten Sie die Adresse für Ihre zuständige Familienkasse: www.arbeitsagentur.de

Ihr Berater

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Ihr Armin Ammer, Honorarberater & Finanzberater bei der VorsorgeWerkstatt in Landshut.

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