Steuern sparen durch degressive Abschreibung

Juni 12, 2024Finanzberatung, Immobilien

Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz führt die degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) wieder ein und bietet Anlegern damit bedeutende Steuervorteile. Diese Änderung ermöglicht es Investoren, von erheblichen Steuerersparnissen zu profitieren.

Das am 22. März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz bietet Immobilienanlegern wesentliche Neuerungen. Es umfasst steuerliche Vergünstigungen und erleichterte regulatorische Bedingungen, die darauf abzielen, die Attraktivität und Bereitschaft für Investitionen zu steigern.

Vorteile der degressiven AfA

 

  • Höhere Steuerersparnisse in den Anfangsjahren
  • Positiver Cash-Flow von Beginn an
  • Einfach Umstellung auf lineare Abschreibung nach Jahren möglich

Die degressive Abschreibung ermöglicht eine deutlich raschere Refinanzierung von Investitionen. Die Reform erhöht die bisherige lineare Abschreibung von 3 % auf eine degressive Abschreibung von 5 %, wodurch Investoren ihre Aufwendungen zügiger steuerlich geltend machen können.

Was ist die degressive AfA?

Die degressive Abschreibung (AfA) erlaubt es Investoren, Neubauten bis Ende September 2029 steuerlich abzuschreiben. Im ersten Jahr können 5 % der Investitionskosten (Gebäudeanteil) und in den folgenden Jahren kontinuierlich 5 % des Restwertes abgeschrieben werden. Wenn die lineare AfA von 3 % später vorteilhafter wird, kann zur linearen Abschreibung gewechselt werden. Dadurch können Investoren in den ersten zehn Jahren über 36 % der Anschaffungskosten steuerlich absetzen!

Beispielrechnung:
Bei Investitionskosten von 400.000 € (Gebäudeanteil) kann ein Investor im ersten Jahr 20.000 € (5 % von 400.000 €) steuerlich absetzen. Im zweiten Jahr können weitere 19.000 € (5 % des Restwerts von 380.000 € nach der Abschreibung des ersten Jahres) abgeschrieben werden. Insgesamt können innerhalb von sechs Jahren nach Fertigstellung oder Erwerb der Immobilie mehr als 90.000 € steuerlich abgesetzt werden, ohne dass darauf Steuern zu zahlen sind. (Quelle: BMWSB)

Wachstumschancengesetz:

Neue Regelungen für Immobilieneigentümer und Vermieter

 

Degressive Abschreibung für Wohngebäude:

 

  • Für Wohngebäude, deren Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegt, wird eine degressive Abschreibung von 5 % eingeführt.
  • Beim Erwerb eines bestehenden Hauses muss der Kaufvertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 abgeschlossen sein, und die Immobilie muss bis Ende des Fertigstellungsjahres gekauft werden.
  • Ein Wechsel zur linearen Abschreibung bleibt möglich, wenn diese vorteilhafter ist.
Degressive Abschreibung AfA Entwicklung

Quelle: BMWSB

Maximale Steuervorteile durch Sonder-AfA und degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung (AfA) kann nun mit den verbesserten Bedingungen der Sonderabschreibung nach § 7b EStG kombiniert werden. Die Baukostenobergrenze wurde auf 5.200 Euro pro Quadratmeter und die begünstigten Herstellungs- oder Anschaffungskosten auf 4.000 Euro pro Quadratmeter angehoben. Eigentümer von Wohnimmobilien, die den Effizienzhausstandard 40 (EH40) erreichen und das Nachhaltigkeitssiegel QNG besitzen, profitieren zusätzlich von einer Sonderabschreibung von 20 % über vier Jahre.

Hintergrund: Am 30. August 2023 verabschiedete das Bundeskabinett das Wachstumschancengesetz. Ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude. Der Bundesrat hat am 22. März 2024 einem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zugestimmt und damit den Weg für das Wachstumschancengesetz und die degressive AfA geebnet.

Strategien zur Maximierung der Steuervorteile bei Immobilieninvestitionen:

Effiziente Nutzung von Abschreibungsmodellen

Degressive Abschreibung: Diese beginnt anteilig im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr und ermöglicht eine zügige Abschreibung der Investitionskosten von Anfang an.

Abschreibung kombinieren: Die degressive AfA kann mit der Sonderabschreibung nach § 7b EStG kombiniert werden, ebenso wie die lineare AfA. Diese Kombinationen bieten Flexibilität und maximale Steuervorteile. Allerdings ist eine gleichzeitige Nutzung aller drei Abschreibungsarten nicht zulässig.

Wechsel möglich: Investoren können jederzeit zur linearen Abschreibung wechseln, um ihre Strategie an veränderte finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen.

 

Die degressive Abschreibung (kurz: AfA) im Detail:

  • Anwendungsbereich: Gilt für neu gebaute oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
  • Abschreibungsmethode: Im ersten Jahr können 5 % der Investitionskosten (bezogen auf den Gebäudeanteil) abgeschrieben werden, gefolgt von 5 % des Restwertes in den darauffolgenden Jahren.
  • Wechselmöglichkeit: Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist jederzeit möglich.
  • Bauzeitraum: Gilt für Bauprojekte, deren Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegt.
  • Entscheidendes Datum: Ausschlaggebend ist der Baubeginn, nicht das Datum des Bauantrags.
  • Erwerbszeitraum: Der Kaufvertrag muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 abgeschlossen werden, wobei der Erwerb bis zum Ende des Fertigstellungsjahres erfolgen muss.
  • Kombinationsmöglichkeiten: Kann mit der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Begünstigt sind Neubauten, die den Standard EH40/QNG erfüllen und deren Baukosten nicht mehr als 5.200 Euro pro m² betragen.
  • Verbesserungen durch das Wachstumschancengesetz: Verlängerung des Förderzeitraums bis September 2029, Erhöhung der Baukostenobergrenze auf 5.200 Euro pro m² und Anhebung der förderfähigen Herstellungs- oder Anschaffungskosten auf 4.000 Euro pro m².

Fazit: Ihre Gelegenheit zu erheblichen Steuervorteilen

Durch die geschickte Nutzung der degressiven und der Sonder-AfA können Investoren über 50 % der Investitionskosten (Gebäudeanteil) in den ersten zehn Jahren abschreiben. Dies ist eine herausragende Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren und die Rentabilität Ihrer Immobilieninvestitionen zu maximieren. Die Abschreibung wird dauerhaft fortgeführt.

Sichern Sie sich jetzt massive Steuervorteile lassen Sie sich von uns umfassend und unabhängig zu den neuen Abschreibungsmöglichkeiten durch das Wachstumschancengesetz beraten. Wir bieten Ihnen eine zukunftssichere und rentable Anlagestrategie im Immobilienbereich.

 

Nutzen Sie die Vorteile der neuen Abschreibungsregelungen

Die neuen Regelungen zur Abschreibung bieten Investoren eine einzigartige Chance, ihre Steuerlast erheblich zu senken und die Rentabilität ihrer Immobilienprojekte deutlich zu steigern. Durch die geschickte Anwendung der degressiven Abschreibung können Sie bereits im ersten Jahr und den Folgejahren einen großen Teil der Investitionskosten abschreiben. In Kombination mit der Sonderabschreibung nach § 7b EStG können über 50 % der Investitionskosten in den ersten zehn Jahren abgeschrieben werden.

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Diese neuen Möglichkeiten, die durch das Wachstumschancengesetz geschaffen wurden, eröffnen langfristige Steuervorteile und machen Investitionen in Neubauten noch attraktiver. Insbesondere für Projekte, die den Effizienzhausstandard EH40 erfüllen und das Nachhaltigkeitssiegel QNG tragen, gibt es zusätzliche Anreize und Sonderabschreibungen. Dies bedeutet, dass Ihre Investitionen nicht nur finanziell, sondern auch ökologisch nachhaltig sind.

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FAQs zur degressiven Abschreibung 

Was ist eine degressive Abschreibung (AfA) bei Immobilien?

Bei der degressiven Abschreibungsmethode werden die Abschreibungsbeträge zu Beginn der Nutzungsdauer höher angesetzt und nehmen im Laufe der Zeit ab. Diese Vorgehensweise erlaubt es, einen größeren Teil der Investitionskosten bereits in den ersten Jahren abzuschreiben, wodurch Sie Ihre steuerlichen Vorteile frühzeitig maximieren können. Die degressive Abschreibung bietet somit eine beschleunigte Kostenabsetzung, die besonders nützlich ist, um die Liquidität und Rentabilität Ihrer Investitionen in den anfänglichen Phasen zu verbessern.

Was sind die Vorteile einer degressiven Abschreibung?

– Beschleunigte Refinanzierung von Investitionen
– Attraktive Investitionsanreize
– Unterstützung der Bauwirtschaft
– Erhöhte Abschreibungsraten: von 3 %iger (linear) auf 5 %ige (degressiv) Abschreibung

Wie lassen sich zusätzlich Steuern sparen durch die degressive AfA?

Dank der höheren Abschreibung in den Anfangsjahren sinken Ihre steuerpflichtigen Einkünfte rascher, was eine frühzeitige Steuerentlastung bewirkt. Dies führt zu einer schnelleren Verbesserung Ihrer Liquidität, indem Sie bereits in den ersten Jahren Ihrer Anlage von signifikanten Steuerersparnissen profitieren.

Wie wurde durch das Wachstumschancengesetz die degressive AfA verändert?

Mit der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung durch das Wachstumschancengesetz 2024 steht nun eine attraktive Alternative zur linearen Abschreibung zur Verfügung. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Investitionsanreize zu erhöhen und gleichzeitig die Bauwirtschaft zu unterstützen und zu stabilisieren.

Degressive vs. Lineare Abschreibung: Was sind die neuen Optionen durch das Wachstumschancengesetz 2024

Im Gegensatz zur konstanten linearen Abschreibung, die gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt wird, ermöglicht die degressive Abschreibung höhere Absetzungen in den ersten Jahren. Mit dem Wachstumschancengesetz 2024 können Investoren jetzt eine degressive Abschreibung von 5 % nutzen, im Vergleich zur bisherigen 3 %igen linearen Abschreibung. Zudem bleibt die Flexibilität erhalten, jederzeit zur linearen Abschreibung zu wechseln.

Wo ist die degressive Abschreibung (AfA) anwendbar und vorteilhaft?

Die degressive Abschreibung ist besonders geeignet für Kapitalanlagen in Immobilien und langlebige Wirtschaftsgüter. Sie bietet die Möglichkeit, in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge anzusetzen, was eine schnellere Refinanzierung der Investitionskosten ermöglicht. Diese beschleunigte Abschreibung ist besonders vorteilhaft, wenn eine rasche Amortisation der Investition angestrebt wird.

Was ist zu beachten, um von den Vorteilen der degressiven AfA zu profitieren?

Investoren sollten ihre Kapitalanlagen und die verfügbaren Abschreibungsmöglichkeiten gründlich planen und dokumentieren. Eine individuelle Beratung ist dabei von großem Vorteil, um die besten steuerlichen Vorteile zu nutzen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren Investitionen.

Wie kann die die degressive AfA die Rendite meiner Kapitalanlage erhöhen?

  • Frühe Steuerersparnisse: Durch höhere Abschreibungsbeträge in den Anfangsjahren wird Ihre Steuerlast schneller gesenkt. Dies führt zu einer erhöhten Liquidität zu Beginn Ihrer Investition, die entweder anderweitig genutzt oder reinvestiert werden kann.

  • Verbesserte Liquidität: Die geringere Steuerlast in den ersten Jahren steigert Ihre verfügbare Liquidität, was Ihre finanzielle Stabilität und Flexibilität erheblich verbessert.

  • Attraktive Investitionsbedingungen: Die Möglichkeit, in den ersten Jahren höhere Abschreibungen vorzunehmen, macht Ihre Immobilie zu einer attraktiveren Kapitalanlage. Dies kann die Nachfrage erhöhen und den potenziellen Wiederverkaufswert steigern.

  • Optimierte Finanzierung: Mit besserer Liquidität und schnellerer Refinanzierung können Sie vorteilhaftere Finanzierungskonditionen sichern, wie günstigere Zinsen oder eine zügigere Kredittilgung, was die Gesamtinvestition noch lukrativer macht.

Welches Gesetz regelt die degressive Abschreibung (AfA)?

Am 22. März 2024 hat der Bundesrat das Wachstumschancengesetz verabschiedet, das wesentliche Änderungen für die steuerliche Abschreibung von Immobilien beinhaltet. Die Regelungen zur degressiven Abschreibung (AfA) sind nun im § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt.

Ist die degressive Abschreibung für Immobilien begrenzt?

Erwerber und Ersteller von Wohnneubauten können die degressive Abschreibung (AfA) nutzen, bis die Immobilie vollständig abgeschrieben ist. Diese Option gilt für Immobilien, deren Baubeginn oder Erwerb zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegt. Oftmals empfiehlt es sich, nach einigen Jahren zur linearen Abschreibung von 3 % zu wechseln, um langfristig steuerlich zu profitieren. Lassen Sie sich von uns individuell beraten, um die beste Strategie für Ihre Immobilienabschreibung zu finden.

Was ist der Unterschied zwischen degressiver und linearer Abschreibung?

Die degressive Abschreibung bietet einen höheren Abschreibungssatz von 5 %. Im ersten Jahr wird dieser Prozentsatz auf die gesamte Investitionssumme angewendet. In den folgenden Jahren bezieht sich der 5 %-Satz dann auf den verbleibenden Restwert der Immobilie, wodurch die Abschreibungsbeträge in den Anfangsjahren höher ausfallen und im Laufe der Zeit abnehmen.

Im Gegensatz dazu ermöglicht die lineare Abschreibung eine gleichmäßige Verteilung der Abschreibung über die gesamte Nutzungsdauer der Immobilie. Dieser konstante Prozentsatz wird jährlich auf die gesamte Investitionssumme angewendet. Für Neubauten liegt der aktuelle lineare Abschreibungssatz bei 3 %, was zu einer stabilen und vorhersehbaren Abschreibung über die Jahre führt.

Nutzen Sie jetzt erhebliche Steuervorteile. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung zu den neuen Abschreibungsoptionen, die das Wachstumschancengesetz bietet. Unsere Experten zeigen Ihnen, wie Sie diese optimal nutzen können. Entdecken Sie unsere Auswahl an Immobilien, die Ihnen ermöglichen, eine profitable und renditestarke Anlagestrategie zu verwirklichen.

Ihr Berater

Unabhängige Beratung gibt es bei freien Sachverständigen, die beim Bundesverband Freier Sachverständiger e.V. (BVFS) gelistete sind, und bei Honorar-Finanzanlageberatern (nur 316 Honorar-Finanzanlageberater bundesweit, eingetragen im Vermittlerregister, Stand 10/2023).
Bundesweit über Onlineberatung gibt es unabhängige Anlageberatung bei der VorsorgeWerkstatt.

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Ihr Armin Ammer, Honorarberater & Finanzberater bei der VorsorgeWerkstatt in Landshut.

"Ich spreche Klartext und setze mich für Verbraucherschutz ein. Als freier Sachverständiger stehe ich für Ethik, Qualität und Transparenz bei der Privaten Finanzplanung. Ich bin geprüftes Mitglied beim Bundesverband Freier Sachverständiger e.V."

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