Familie absichern und nicht mit Steuern belasten

Nov 23, 2018Finanzberatung

Die Absicherung der Familie und die eigene Altersvorsorge dürfen Leute aus Landshut, Freising, Regensburg, Ingolstadt, München und anderen Städten nicht vernachlässigen. Damit im Todesfall für Ihre Erben möglichst wenig Steuern anfallen, sollten Sie immer auf die Vertragsgestaltung achten. (Steuervorteile auch teilweise für den eigenen Vermögensaufbau nutzbar!)

Normalfall: Bei Tod werden Steuern fällig

Das kennen Sie: Sie sind bei Ihrer Lebensversicherung

  • Versicherungsnehmer/in (VN*),
  • Beitragszahler/in,
  • versicherte Person (VP*) und
  • Begünstigte/r im Erlebensfall.

Kind, Lebenspartner/in oder eine andere Person ist Begünstigte/r im Falle Ihres Todes. Das bedeutet: Wenn Sie versterben, erhält der oder die Begünstigte die Todesfallleistung und muss Erbschaftssteuer bezahlen (Freibeträge beachten!). Je nach Versicherungssumme kann die Belastung Ihrer Erben enorm sein.

Vier Vertragsvarianten, mit denen Sie oder Ihre Erben Steuern sparen

  1. Zwei Versicherungsnehmer/innen (1%/99%-Variante)

Bei der 1%/99%-Variante hält ein VN* 1 % der Versicherung (z. B. die Eltern oder Großeltern) und ein weiterer VN* hält 99 % der Versicherung (z. B. die Enkel oder Kinder). Diese Konstellation ist dann sinnvoll, wenn Sie Geld schenken wollen, sich aber mit dem 1 % noch ein Mitspracherecht (z. B. bei Kündigung oder Teilauszahlungen) bis zum Todesfall sichern möchten. Im Todesfall sind 99 % der Auszahlung erbschaftssteuerfrei, 100 % einkommensteuerfrei.

  1. Versicherte Person ≠ Versicherungsnehmer

VN* und VP* sind meistens identisch. Das muss aber nicht so sein. Machen Sie eines Ihrer Kinder zum VN* Ihrer Risiko- oder Kapitallebensversicherung, fallen bei Ihrem Tod weder Erbschafts- noch Einkommensteuer an. Sie können das bereits bei Vertragsabschluss so vereinbaren oder aber nachträglich, indem Sie den Vertrag mittels Schenkung auf den zukünftigen Erben bzw. die zukünftige Erbin übertragen (Achtung: Bei der Beitragszahlung müssen die Freibeträge für Schenkungen beachtet werden!). Der Unterschied zu Variante 1 besteht darin, dass Sie hier kein Mitspracherecht mehr haben, weil Sie kein VN* sind. Es sind 100 % des Vermögens übergeben.

  1. Versicherte Person ist eine ältere Person

Sie sind VN* und Beitragszahler/in, VP* ist eine deutlich ältere Person (z. B. Eltern, Großeltern). Verstirbt die VP* bekommen Sie die Todesfallsumme (im Regelfall das Guthaben). Es fallen weder Abgeltungs- noch Erbschaftssteuer an. Diese Variante eignet sich besonders für den eigenen Vermögensaufbau.

  1. Überkreuz-Versicherung

Zwei Partner sichern sich gegenseitig ab. Das bedeutet, Partner A ist in der Lebensversicherung von Partner B die VP* und Partner B ist die VP* im Vertrag von Partner A. Im Todesfall von A oder B fällt weder Erbschafts- noch Einkommensteuer an.

Versicherungspolicen sparen Steuern

Die sieben wichtigsten Steuervorteile von Versicherungspolicen:

  • Vererbung (siehe vorherige Beispiele!),
  • Gewinnausschüttungen (Dividenden) aus Fonds,
  • Fondswechsel,
  • Kickbackerstattungen,
  • Beratungsgebühren (Honorar) ohne MwSt.,
  • gewinnminderndes Betreuungsentgelt,
  • Versteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren (nur Hälfte der Erträge) bei Auszahlungen (mind. 12 Jahre Laufzeit und Alter 62).

Nettopolicen sind die günstigen Policen

Kostengünstige, provisionsfreie Nettopolicen (oder Nettotarife) haben keine versteckten Kosten und bieten die ganzen Vorteile von Versicherungspolicen, weil auch hier VN*, VP*, Beitragszahler/in und Begünstigte/r frei gewählt werden können. Diese Policen gibt es nur bei einem Versicherungsmakler in Freising, der auch Honorarvermittler ist. Bundesweit ist dies zusätzlich per Onlineberatung möglich. Die Vergütung erfolgt ausschließlich über das Honorar; die Kosten sind also nachvollziehbar und transparent. Verbraucherschützer empfehlen dieses Modell, allerdings ist es bisher noch wenig bekannt.

Als freier Sachverständiger stehe ich für Ethik, Qualität und Transparenz bei der privaten Finanzplanung und Altersvorsorge in Landshut, Freising, Regensburg, Ingolstadt, München und bundesweit per Onlineberarung. Ich bin geprüftes Mitglied beim Bundesverband Freier Sachverständiger e.V.

[Fußnote]

* VN = Schließt den Vertrag ab und ist Inhaber/in der Versicherung. Aus dem Vertrag ergeben sich für ihn/sie bestimmte Rechte und Pflichten (z. B. Beitragszahlung).

VP = Person, auf deren Risiko sich der Versicherungsschutz bezieht.

Ihr Berater

Unabhängige Beratung gibt es bei freien Sachverständigen, die beim Bundesverband Freier Sachverständiger e.V. (BVFS) gelistete sind, und bei Honorar-Finanzanlageberatern (nur 316 Honorar-Finanzanlageberater bundesweit, eingetragen im Vermittlerregister, Stand 10/2023).
Bundesweit über Onlineberatung gibt es unabhängige Anlageberatung bei der VorsorgeWerkstatt.

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Ihr Armin Ammer, Honorarberater & Finanzberater bei der VorsorgeWerkstatt in Landshut.

"Ich spreche Klartext und setze mich für Verbraucherschutz ein. Als freier Sachverständiger stehe ich für Ethik, Qualität und Transparenz bei der Privaten Finanzplanung. Ich bin geprüftes Mitglied beim Bundesverband Freier Sachverständiger e.V."

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