Hinterbliebenenrente im Überblick: Definition, Höhe und Anspruch

Mai 13, 2021Berufsunfähigkeit, Finanzberatung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hinterbliebenenrente umfasst finanzielle Hilfeleistungen, die an die Hinterbliebenen eines Verstorbenen gezahlt werden.
  • Es existieren verschiedene Arten der Hinterbliebenenrente, die sich nach dem Verhältnis zwischen dem Verstorbenen und der hinterbliebenen Person sowie individuellen Bestimmungen wie dem Alter richten.
  • Der Betrag der Hinterbliebenenrente wird aus den Rentenansprüchen des Verstorbenen berechnet.
  • Unter den Oberbegriff Hinterbliebenenrente fallen Witwen- bzw. Witwerrente, Waisenrente und Erziehungsrente.

Der Tod eines geliebten Menschen ist schwer zu verkraften. In den meisten Fällen geht damit allerdings nicht nur tiefe Trauer einher, sondern erschwerend auch noch der Verlust der finanziellen Sicherheit. Der Gesetzgeber hat für solche Fälle die Hinterbliebenenrente eingeführt. Doch wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente? Wie genau beantragt man die Hinterbliebenenrente und welche Beträge erhält man?

Definition: Was ist eine Hinterbliebenenrente?

Die Hinterbliebenenrente ist ein Oberbegriff, der Rentenansprüche für die Hinterbliebenen von Verstorbenen beinhaltet. Der Todesfall von Angehörigen ist oft mit dem Wegfall eines Lohnes oder einer Rentenzahlung verbunden, was die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen gefährdet. Durch die Zahlung der Hinterbliebenenrente soll garantiert werden, dass die Kinder und Partner von Verstorbenen immer noch finanziell abgesichert sind und zukünftig für sich selbst sorgen können.

Es existieren verschiedene Arten der Hinterbliebenenrente, die sich nach dem Verhältnis zwischen der verstorbenen und der hinterbliebenen Person richten. Die Rentenformen, die zur Hinterbliebenenrente zählen, sind Witwen- bzw. Witwerrente, Waisenrente und Erziehungsrente. Die monatlichen Zahlungen der Hinterbliebenenrente richten sich dabei nach Faktoren wie Alter und bei Lebenspartnern auch nach der Dauer der Ehe, um zu ermitteln, wie viel Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen der Betroffene als Hinterbliebenenrente erhält.

Wer hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente?

Wer einen Ehe- oder Lebenspartner oder einen Erziehungsberechtigten durch einen Todesfall verliert, hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente, um den Ausfall finanzieller Unterstützung zu kompensieren. Individuelle Bestimmungen, die für die einzelnen Arten der Hinterbliebenenrente gelten und nach denen sich die Höhe der Zahlungen richtet, sind unter den einzelnen Formen aufgelistet. Generell gilt aber: Damit man Hinterbliebenenrente erhält, muss der Verstorbene die Mindestversicherungszeit erfüllt haben. Das bedeutet: Er oder sie muss mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt oder einen vorzeitigen Rentenanspruch erlangt haben, beispielsweise durch einen Arbeitsunfall.

Was ist eine Witwenrente?

Nach dem Tod des Ehe- oder Lebenspartners erhält man Witwen- bzw. Witwerrente. Umgangssprachlich hat sich der Begriff Witwenrente durchgesetzt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden dieser Begriff verwendet. 

Voraussetzung für diese Art der Hinterbliebenenrente ist, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes noch bestanden hat. Dies gilt auch, wenn ein Scheidungsantrag eingereicht wurde oder die Ehepartner getrennt lebten. Erst nach einer rechtskräftigen Scheidung hat man keinen Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. Auch hier gibt es allerdings Ausnahmen: Falls die Heirat vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde oder nach der Scheidung zu Lebzeiten des Expartners nicht wieder geheiratet wurde, behält man den Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Dies gilt zudem, wenn die betroffene Person im letzten Lebensjahr von dem Verstorbenen Anspruch auf Unterhalt hatte. Weitere Ausnahmeregeln treten in Kraft, wenn der Expartner bei einem Arbeitsunfall ums Leben kam oder bereits Rente bezogen hat.

Wichtig

Falls der Hinterbliebene nach dem Tod des Expartners wieder geheiratet hat, aber diese Ehe durch Scheidung oder Tod des neuen Partners aufgelöst wurde, hat man ebenfalls Anspruch auf Witwenrente des früheren Ehepartners.

Im Gegensatz zur Waisenrente müssen sich Witwen und Witwer die eigenen Einkünfte auf die Hinterbliebenenrente anrechnen lassen – außer während des Sterbevierteljahres. Unter Einkünfte fallen Erwerbseinkommen (Beamtenbezüge oder Arbeitsentgelt), Erwerbsersatzeinkommen (gesetzliche Rente oder Beamtenversorgung) und nach dem neuen Recht auch Einkünfte aus Betriebsrenten, Vermögen sowie Zahlungen aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen. Daraus wird ein anrechenbares Netto-Einkommen gebildet. Anrechnungsfrei sind in den alten Bundesländern Einkünfte unter 819,19 Euro, in den neuen unter 783,82 Euro. Einkünfte über diesem Freibetrag werden zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Hinweis

Für jedes Kind, was von der hinterbliebenen Person aufgezogen wird und Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich dieser Freibetrag um 173,77 Euro in den alten und 166,26 Euro in den neuen Bundesländern.

Diese Arten der Witwenrente gibt es

Große Witwenrente: Diese erhält man, wenn man 47 Jahre oder älter ist, als erwerbsgemindert gilt oder ein minderjähriges Kind des Verstorbenen großzieht. Falls dieses Kind eine Behinderung aufweist, durch die es sich nicht selbst versorgen kann, erhält der verbliebene Elternteil die Witwenrente unabhängig vom Kindesalter. 

Mit Beginn des Jahres 2002 traten neue Regelungen zu dieser Form der Hinterbliebenenrente in Kraft. Generell beträgt die große Witwenrente seitdem 55 Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hat oder bei Eintritt des Rentenalters erhalten hätte. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen. Wenn ein Lebens- bzw. Ehepartner vor 1962 geboren wurde oder die Ehe vor dem Jahr 2002 geschlossen wurde, wird noch die alte Gesetzesordnung befolgt und die große Witwenrente beträgt 60 Prozent der Rente des Verschiedenen. 

Kleine Witwenrente: Wer jünger als 47 ist, wenn der Partner verstirbt, kein Kind erzieht und auch nicht erwerbsgemindert ist, erhält die kleine Witwenrente. Diese beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Prinzipiell wird diese Hinterbliebenenrente nur zwei Jahre gezahlt. Allerdings tritt auch hier in zwei Fällen noch die alte Gesetzgebung in Kraft: Falls einer der Ehe- bzw. Lebenspartner vor 1962 geboren wurde oder die Heirat vor 2002 stattfand, wird die kleine Witwenrente unbegrenzt gezahlt. 

Das Sterbevierteljahr kurz und knapp erklärt

Als Sterbevierteljahr bezeichnet man die drei Monate nach dem Sterbemonat. In diesem Zeitraum erhält der Hinterbliebene den vollen Betrag des Rentenanspruchs der verstorbenen Person abzüglich des eigenen Einkommens. Somit wird eine Art Übergangszeit mit gesetzlicher Unterstützung eingeleitet, damit sich der verwitwete Partner auf die geänderten Umstände einstellen und durch die Hinterbliebenenrente auch für Beerdigungskosten und ähnliche Ausgaben aufkommen kann.Wann erfolgt die Zahlung der Witwenrente?

Dies hängt davon ab, ob der Verstorbene bereits Rentenempfänger war. Falls er oder sie beispielsweise schon eine Altersrente vor dem Tode bezog, beginnen die Zahlungen der Hinterbliebenenrente frühestens mit dem nächsten Monat nach dem Sterbemonat. Falls der Verstorbene noch kein Rentenempfänger war, beginnt die Hinterbliebenenrente bereits mit dem Todestag. Für den restlichen Monat wird ebenfalls der volle Rentenanspruch ausgezahlt. 

Wann endet die Witwenrente?

Die Zahlungen der großen und kleinen Rente an Witwen und Witwer enden mit einer erneuten Heirat. In diesem Fall erhält die betroffene Person noch einen Abfindungsanspruch, welcher zwei Jahresbeträge der Hinterbliebenenrente umfasst, die durchschnittlich in den letzten 12 Monaten ausgezahlt wurde. Auch der Entschluss zum sogenannten Rentensplitting beendet den Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Rentensplitting ermöglicht Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern ihre Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe zu gleichen Teilen aufzusplitten. 

Waisenrente – wer sie bekommt & wie lange gezahlt wird

Die Waisenrente ist eine Form der Hinterbliebenenrente für Kinder und Jugendliche, die von dem Tod eines Elternteils betroffen sind. Anspruch darauf haben leibliche oder adoptierte Kinder, die einen oder beide Erziehungsberechtigte durch einen Todesfall verlieren. Des Weiteren dürfen Stief- oder Pflegekinder eines Verstorbenen, die im selben Haushalt wohnen, diese Hinterbliebenenrente beziehen. Dies gilt auch für hinterbliebene Geschwister oder Enkel, die ebenfalls zu dem Haushalt gehören oder überwiegend von dem Verstorbenen unterhalten wurden.

Es gibt zwei Arten der Waisenrente. Halbwaisenrente erhält man, wenn ein Elternteil verstirbt. Diese Hinterbliebenenrente besteht aus 10 Prozent der Rentenansprüche. Die zweite Form ist die Vollwaisenrente. Man erhält sie, wenn beide erziehungsberechtigten Elternteile sterben. Sie beinhaltet 20 Prozent der Rente der Verstorbenen. Die Zahlungen der Hinterbliebenenrente werden nicht ausgesetzt, wenn die verwaiste Person heiratet oder adoptiert wird. Prinzipiell verfallen die Ansprüche auf diese Form der Hinterbliebenenrente, wenn die betroffene Person das 18. Lebensjahr beginnt. Es gibt aber Ausnahmen, in denen die Hinterbliebenenrente bis zum 27. Geburtstag gezahlt werden kann. Dies betrifft folgende Fälle:

  • Der/die Waise befindet sich in einer Schul- oder Ausbildung.
  • Er/sie leistet einen Freiwilligendienst.
  • Es liegt eine Behinderung vor und die betroffene Person kann sich selbst nicht versorgen.
  • Der/die Waise befindet sich in einer Übergangsphase von höchstens vier Monaten, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen.

Schon gewusst?

Bei späterer Antragsstellung kann die Hinterbliebenenrente 12 Monate rückwirkend gezahlt werden.

Erziehungsrente – der Ersatz für den Unterhalt

Anspruch auf diese Hinterbliebenenrente haben Geschiedene einer verstorbenen Person, die ein minderjähriges Kind aufziehen. Ob dies ein gemeinsames oder eigenes Kind ist, ist dabei unerheblich. Die Zahlungen dieser Hinterbliebenenrente sollen den Unterhalt für das Kind ersetzen, bis es volljährig ist. Falls eine Behinderung vorliegt, kann die Erziehungsrente unabhängig vom Alter des Kindes erhalten werden. Voraussetzungen für den Anspruch auf diese Hinterbliebenenrente sind, dass die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde, der Verstorbene unterhaltspflichtig war und der Hinterbliebene nicht neu geheiratet hat.

Besonders ist an dieser Form der Hinterbliebenenrente, dass sie nicht aus den Rentenansprüchen des Verstorbenen gezahlt wird. Sie ist stattdessen eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung des Verbliebenen. Wichtig ist daher, dass die hinterbliebene Person selbst bereits mindestens fünf Jahre in ihre Rentenversicherung eingezahlt hat. 

Wie beantragt man die Hinterbliebenenrente?  

Um die Hinterbliebenenrente zu beantragen, wendet man sich an den Rentenversicherungsträger des Verstorbenen. Generell benötigt man zur Beantragung der Hinterbliebenenrente die eigene Rentenversicherungsnummer, Personaldokumente (Personalausweis, Geburtsurkunde etc.), Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Steueridentifikationsnummer und Kontodaten (IBAN und BIC). Für die Beantragung der Witwenrente benötigt man zudem die Heiratsurkunde, die Sterbeurkunde des Partners, Angaben zu den eigenen Einkünften und die letzte Rentenanpassungsmitteilung.

Wir beraten Sie gern

Die Hinterbliebenenversorgung ist ein wesentliches Beratungssegment in der qualifizierten Finanzplanung. Falls Sie sich unsicher sind, wie Sie die Hinterbliebenenrente beantragen oder die Versorgung Ihrer Liebsten sicherstellen, wenden Sie sich einfach an unser Team. Wir ermitteln für Sie die gesetzlichen Ansprüche zur Hinterbliebenenrente unter Einbeziehung vorhandener Todesfallversicherungen und Darlehensverbindlichkeiten. Neben der Höhe der Zahlungen der Hinterbliebenenrente erhalten Sie im Ergebnis die erforderliche Todesfallsumme zur Schließung der Versorgungslücke, die Sie in der Finanzplanung beachten müssen.

Ihr Berater

Unabhängige Beratung gibt es bei freien Sachverständigen, die beim Bundesverband Freier Sachverständiger e.V. (BVFS) gelistete sind, und bei Honorar-Finanzanlageberatern (nur 316 Honorar-Finanzanlageberater bundesweit, eingetragen im Vermittlerregister, Stand 10/2023).
Bundesweit über Onlineberatung gibt es unabhängige Anlageberatung bei der VorsorgeWerkstatt.

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Ihr Armin Ammer, Honorarberater & Finanzberater bei der VorsorgeWerkstatt in Landshut.

"Ich spreche Klartext und setze mich für Verbraucherschutz ein. Als freier Sachverständiger stehe ich für Ethik, Qualität und Transparenz bei der Privaten Finanzplanung. Ich bin geprüftes Mitglied beim Bundesverband Freier Sachverständiger e.V."

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