Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Was Sie wissen müssen
Das Wichtigste in Kürze
- Jede Person, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, ist dazu verpflichtet, Gesundheitsfragen zu beantworten.
- Durch die Gesundheitsfragen sichern sich insbesondere die Versicherungen ab. Je höher das Gesundheitsrisiko ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die betroffene Person für die Versicherung nicht tragbar ist oder die Beiträge steigen entsprechend an.
- Abgefragt wird im Rahmen der Gesundheitsfragen der aktuelle Gesundheitszustand und die letzten fünf bis zehn Jahre.
- Sollten bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen Informationen zurückgehalten werden, kann dies sanktioniert werden. Unter Umständen können falsche Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen, die man abschließen sollte, sobald man im Berufsleben steht. Über die Berufsunfähigkeitsversicherung wird der ausgeübte Beruf finanziell abgesichert, sollte der Versicherungsnehmer aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sein, seiner Arbeit nachzukommen. Die meisten Versicherungen zahlen bereits ab einer gesundheitlichen Einschränkung von 50 %. Es gibt dabei unterschiedliche Formen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unterschieden wird zwischen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, der Zusatzversicherung durch eine Risikolebensversicherung und einer Zusatzversicherung in Form einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung. Was jedoch alle Berufsunfähigkeitsversicherungen gemeinsam haben, sind die Gesundheitsfragen, die vor dem Inkrafttreten der Versicherung beantwortet werden müssen.
Weshalb sind Gesundheitsfragen wichtig?
Das Beantworten der Gesundheitsfragen dient insbesondere für die Versicherung als Absicherung. Diese geht im Falle einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Risiko der Leistungserbringung ein. Die Zahlungen, zu denen sich die Versicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit vertraglich verpflichtet, können sich in extremen Fällen auf sechsstellige Beträge belaufen. Um das eigene Risiko im Vorfeld besser einschätzen zu können, nutzen Versicherungsunternehmen daher die Gesundheitsfragen als Anhaltspunkt. Mittels dieser Fragen wird der aktuelle Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers abgefragt. Auch der Zeitraum der letzten fünf bis zehn Jahre wird bei der Abfrage in den Blick genommen.
Gesundheitsfragen: Exakte Angaben sichern Leistungen
Nur wer die Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu beantwortet und keine Informationen einbehält, kann sich sicher sein, im Falle einer Berufsunfähigkeit den vollen Schutz der Versicherung für sich beanspruchen zu können. Sollte es sich herausstellen, dass die Angaben nicht korrekt waren, riskiert der Kunde seinen Versicherungsschutz. Es ist daher ratsam, auch wenn es sich möglicherweise negativ auf die Höhe der Beträge oder die Aufnahmechancen auswirkt, bei jeder Frage die vollständigen Informationen an das Versicherungsunternehmen weiterzuleiten.
Hinweis
Um die Sicherstellung exakter Angaben zu gewährleisten, ist es wichtig, sich im Vorfeld mit der eigenen Krankengeschichte auseinanderzusetzen und unter Umständen Akteneinsicht anzufordern.
Was wird bei den Gesundheitsfragen abgefragt?
Versicherungsunternehmen sind dazu befugt, den gesundheitlichen Zustand nach eigenem Ermessen abzufragen. Nur so ist es ihnen möglich, das für sie existente Risiko abschätzen zu können. Daher werden einige Fragen auf dem Gesundheitsfragebogen spezifiziert, um möglichst genaue Informationen über den potenziellen Versicherungsnehmer zu bekommen. Hierbei kann es sich beispielsweise um konkrete Bezeichnungen der Krankheiten, um die Namen der behandelnden Ärzte oder um Krankenakten bzw. Untersuchungsergebnisse handeln.
Abgefragt werden in der Regel folgende Bereiche:
Erkrankungen |
Der Versicherer möchte mit dieser Abfrage herausfinden, welche Erkrankungen in der Vergangenheit zu einem Arztbesuch geführt haben. Abgefragt wird in der Regel der Zeitraum der letzten 5 bis 10 Jahre. Diese Abfrage zielt auf die Offenlegung aller behandlungsbedürftigen Erkrankungen ab.
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Beschwerden |
Diese Abfrage bezieht sich auf körperliche und psychische Einschränkungen, durch die die Arbeitsfähigkeit beeinflusst wird. Die Angabe und insbesondere das Nachweisen von Beschwerden gestaltet sich schwierig, da zu allgemeinen Beschwerden in der Regel keine Krankenakten vorliegen.
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Störungen |
Unter diesen Begriff fallen alle Einschränkungen, die noch nicht als Krankheit diagnostiziert wurden, die Arbeitsfähigkeit aber dennoch einschränken.
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Medikamente |
Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, eine genaue Angabe über die Einnahme von Medikamenten zu geben.
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Zusätzlich zu den in der Tabelle aufgeführten Angaben, die durch den Versicherungsnehmer zu tätigen sind, werden in der Regel noch folgende Informationen abgefragt:
- Allergien
- Süchte (Zigaretten- und Alkoholkonsum)
- Alter und Gewicht
- Infektionskrankheiten wie HIV und Hepatitis
- Vergangene Operationen
- Angaben zu bisherigen Ablehnungen anderer Versicherungen
Warum ist es knifflig, Gesundheitsfragen zu beantworten?
Auf den ersten Blick scheint es einfach zu sein, ein paar Fragen über den eigenen Gesundheitszustand zu beantworten. Fakt ist jedoch, dass dies oft schwieriger ist, als es zuerst den Anschein macht. Ein Grund dafür liegt darin begründet, dass nicht nur der aktuelle Gesundheitszustand, sondern, abhängig von der Versicherung, auch die letzten fünf bis zehn Jahre abgefragt werden.
Schon gewusst?
Auch die regelmäßige Einnahme rezeptfreier Medikamente muss im Rahmen der Gesundheitsfragen angegeben werden. Ebenso sind beiläufige Diagnosen zu berücksichtigen. Der körperliche Ist-Zustand ist wahrheitsgemäß anzugeben.
Alle Faktoren, die im Rahmen einer späteren Versicherungsleistung relevant sein können, müssen im Vorfeld im Gesundheitsfragebogen offengelegt werden. Dazu gehören beispielsweise psychische Erkrankungen oder Probleme, die mithilfe einer psychologischen Betreuung behandelt werden müssen. Auch Angaben zum körperlichen Zustand oder der Einnahme von rezeptfreien Medikamenten müssen im Rahmen der Gesundheitsfragen gemacht werden. Diese sind für den Fall einer Versicherungsleistung ausschlaggebend. Sollte sich im Falle einer Zahlungsleistung herausstellen, dass das entsprechende Problem schon über einen längeren Zeitraum vorgelegen hat, kann es zu einer Kündigung des Versicherungsschutzes kommen.
Zuerst die Ärzte zurate ziehen
Bevor die Gesundheitsfragen beantwortet werden, sollten die behandelnden Ärzte zurate gezogen werden. Im Idealfall werden die unterschiedlichen Krankenakten bei den verantwortlichen Ärzten angefragt, um genaue Angaben über den Gesundheitszustand machen zu können. Auch bei Fragen, die während des Ausfüllens auftreten können, ist es ratsam, den entsprechenden Arzt um Hilfe zu bitten und den Fragebogen gemeinsam durchzugehen, um falsche Angaben zu vermeiden.
Hinweis
Es ist zwingend notwendig, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und detailliert zu beantworten. Sollte es zu einer Versicherungsleistung kommen, hat die Versicherung das Recht, die Krankenakten des Versicherungsnehmers anzufordern. Sollten zu diesem Zeitpunkt fehlerhafte Angaben auffallen, macht sich der Versicherungsnehmer strafbar und der Versicherungsschutz entfällt unter Umständen sofort.
Was ist die Abrechnungsdiagnose?
Die Abrechnungsdiagnose kann für Versicherungsnehmer bei der Überprüfung der Gesundheitsfragen schnell zum Problem werden. Dabei handelt es sich um Diagnosen, die von dem Arzt gestellt wurden, welche in dem angegebenen Ausmaß jedoch nicht vorlagen. Verschiedene Beschwerden werden in der Krankenakte nicht selten schlimmer dargestellt als sie eigentlich waren. Der Grund hierfür liegt in den strengen bürokratischen Richtlinien, denen Patienten und Ärzte täglich gegenüberstehen. Um eine klassische Abrechnungsdiagnose handelt es sich beispielsweise, wenn der Patient nach einem Rezept für die Behandlung durch einen Physiotherapeuten wegen Rückenschmerzen ein weiteres Rezept für Schmerzen in der Schulter- und Nackenpartie ausgestellt bekommt, obwohl in diesem Bereich keine Beschwerden vorliegen.
Wichtig
Jedes Rezept und jeder Arztbesuch, der in der Krankenakte zu finden ist, erschwert die Zulassung in die Berufsunfähigkeitsversicherung oder bedeutet entsprechend hohe Versicherungsbeiträge.
Spielen Vorerkrankungen bei Gesundheitsfragen eine Rolle?
Die Vorerkrankungen entscheiden nicht nur über Höhe der Beiträge, sondern auch darüber, ob ein Versicherungsnehmer in die Versicherung aufgenommen wird oder ob ihm die Leistungen schon im Vorfeld verweigert werden.
Hinweis
Sollten Vorerkrankungen vorliegen, ist es ratsam, ein ärztliches Attest mit einer aktuellen Stellungnahme zu den Erkrankungen beizulegen. Dieses gibt Aufschluss über den Verlauf der Erkrankungen und die Behandlungsmaßnahmen, die innerhalb der letzten Monate durchgeführt wurden.
Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen ist es wichtig, Auskunft über die Vorerkrankungen zu geben, sofern welche vorliegen. Die Verpflichtung der Angaben beschränkt sich allerdings auf die Erkrankungen, die durch medizinische Vorkehrungen behandelt wurden. Liegen also beispielsweise häufiger Kopfschmerzen vor oder Verspannungen im Rücken, wegen derer jedoch kein Arzt konsultiert worden ist, müssen diese gesundheitlichen Beschwerden in den Gesundheitsfragen nicht zwangsläufig angegeben werden.
Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht?
Die Anzeigepflicht, der der Versicherungsnehmer unterliegt, ist über §19 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Da die Berechnung der Versicherungsbeiträge auf Grundlage der Gesundheitsfragen stattfindet, ist es für die Versicherung von enormer Bedeutung, dass diese Fragen korrekt beantwortet werden.
Schon gewusst?
In §19 des Versicherungsvertragsgesetzes wird unter anderem Folgendes festgelegt:
„Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen“.
Falsche Angaben im Rahmen der Gesundheitsfragen können mit einer Strafe geahndet werden. Versicherungsnehmer sind laut dem Versicherungsgesetz bei dem Beantworten der Fragen an die Anzeigepflicht gebunden. Dies bedeutet, dass sie ihren tatsächlichen Gesundheitszustand nicht verschweigen dürfen. Zu Strafen kann es kommen, wenn nachgewiesen wird, dass der Versicherungsnehmer der Versicherung mutwillig wichtige Informationen über seinen Gesundheitszustand vorenthalten hat.
Falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen – was sind die Folgen?
Sollte sich herausstellen, dass die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden, können daraus unterschiedliche Situationen resultieren:
- Es besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Begründet werden kann sie durch die Versicherung anhand der ärztlichen Dokumente, in die die Versicherung Einsicht verlangen kann. Wurden im Rahmen der Gesundheitsfragen falsche Informationen angegeben, wird der Versicherungsnehmer nicht nur von weiteren Leistungserbringungen ausgeschlossen, sondern ist ebenfalls dazu verpflichtet, Leistungen, die bereits bezogen wurden, in vollem Umfang zurückzuzahlen.
- Eine andere Möglichkeit, die den Versicherungen offensteht, ist eine Änderung der Vertragsbedingungen. Dies bedeutet, dass Leistungen nach Bekanntgabe unterschiedlicher Erkrankungen beispielsweise ausgeschlossen oder die Höhe der Beiträge entsprechend der vorliegenden Vorerkrankungen angepasst werden.
Geringerer Versicherungsbeitrag bei der BU – so geht’s
Neben der Anzeigepflicht räumt das Versicherungsrecht dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit ein, etwaige Vorerkrankungen aus der Akte streichen zu lassen. Damit dies erreicht werden kann, ist ein Nachweis zu erbringen, dass die frühere Erkrankung kein Risiko mehr darstellt, das zu berücksichtigen ist.
Hinweis
Sollte sich die Versicherung trotz ärztlicher Bescheinigung nicht zu einer Neuberechnung der Beiträge überzeugen lassen, kann eine entsprechende Herabsetzung gerichtlich durchgesetzt werden.
Fazit – Gesundheitsfragen haben enorme Auswirkungen auf die Versicherungsleistung
Das Beantworten von Gesundheitsfragen ist im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme. Auch wenn das wahrheitsgemäße Beantworten zu einem Ausschluss der Versicherung oder zu hohen Beiträgen führen kann, ist dies durch den Versicherungsnehmer unbedingt zu gewährleisten. Sollte sich herausstellen, dass die Gesundheitsfragen nicht ehrlich beantwortet wurden, behält sich der Versicherer laut Gesetz das Recht vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen, Leistungen zu verweigern und bereits gezahlte Leistungen zurückzuverlangen. Um einen absoluten Versicherungsschutz sicherzustellen, ist es daher unerlässlich, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten.
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Ihr Armin Ammer, Honorarberater & Finanzberater bei der VorsorgeWerkstatt in Landshut.
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